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Auswärtiges Amt zu neuen US-Raketentests: Völlig legitime nationale Entscheidung der USA

Das Auswärtige Amt hatte immer wieder betont, die USA hätten ihre Pflichten aus dem INF-Vertrag stets eingehalten, während Russland den INF-Vertrag verletzt habe. Doch der am 18. August durchgeführte Test mit einem neuen Raketentyp belegt das Gegenteil. RT fragte auf der BPK nach.
Auswärtiges Amt zu neuen US-Raketentests: Völlig legitime nationale Entscheidung der USA

Am 18. August testeten die USA auf der Insel San Nicolas in Kalifornien eine bodengestützte Rakete mit einer Reichweite von über 500 Kilometern. Noch vor einem Monat wäre der Test laut dem INF-Abrüstungsvertrag verboten gewesen. Dieser wurde 1987 zwischen den USA und der Sowjetunion abgeschlossen und sah die Vernichtung aller landgestützten Flugkörper mit kürzerer und mittlerer Reichweite (zwischen 500 bis 5.500 Kilometern) vor.

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Bei dem jüngsten Test wurde eine Senkrechtstartanlage für Flugkörper, das Mark 41 Vertical Launching System (Mk 41) verwendet. Diese Anlagen sind auch auf den US-Basen in Rumänien und Polen stationiert, wo derzeit das Aegis-Raketenabwehrsystem installiert wurde und noch ausgebaut wird. Moskau hatte den USA in der Vergangenheit mehrfach vorgeworfen, mit dem "Raketenschild" den INF-Vertrag zu verletzen, weil dieses dort eingesetzte Mk-41-System prinzipiell auch Tomahawk-Marschflugkörper abfeuern könne, die auch für nukleare Sprengköpfe vorgesehen sind. Zumindest technisch haben sich die USA damit die Möglichkeit geschaffen, um nuklear bestückte Mittelstreckenraketen auf den Basen in Polen und Rumänien zu stationieren – wodurch der dortige Raketenschild nicht "nur" der Abwehr dienen könnte, sondern sogar auch offensiv einsetzbar wäre.

Dass die USA innerhalb von nur drei Wochen nach Auslaufens des INF-Vertrages einen zuvor verbotenen Raketentyp praktisch aus dem Nichts hervorgezaubert hätten, ist wenig glaubwürdig. RT fragte daher auf der Bundespressekonferenz nach, ob die Bundesregierung angesichts des Marschflugkörpertests am vergangenen Sonntag bei ihrer Einschätzung bleibt, dass die USA den INF-Vertrag während seiner Geltungsdauer stets eingehalten hätten.

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Der Sprecher des Auswärtigen Amtes argumentierte daraufhin, "die Forschungs- und Entwicklungsarbeit war im INF-Vertrag erlaubt". Damit widerspricht auch er allerdings allen bisherigen Darstellungen seines eigenen Ministeriums. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes heißt es in einem extra hervorgehobenen Infokasten zum INF-Vertrag:

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Anmerkung der Redaktion: Nach Erscheinen des Artikels von RT Deutsch hat das Auswärtige Amt, ohne dies transparent darzulegen, den Infokasten zum INF-Vertrag klammheimlich abgeändert und den Teil, in dem es "...zu entwickeln..." hieß, rausgenommen. Jetzt heißt es dort: 

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