Deutschland

Radikalisierte Kinder: Verfassungsschutz soll Daten über sie speichern dürfen

Vor drei Jahren hat die Große Koalition die Altersgrenze für die Überwachung von 16 auf 14 Jahre abgesenkt. Jetzt soll auch diese Barriere fallen. In Bayern ist der Blick ins Kinderzimmer jetzt schon Realität. Er bleibt allerdings die Ausnahme.
Radikalisierte Kinder: Verfassungsschutz soll Daten über sie speichern dürfenQuelle: www.globallookpress.com

Der Verfassungsschutz soll nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Zukunft auch Informationen über radikalisierte Kindern speichern dürfen. Das ist bislang verboten. Sachverhalte, bei denen es um Kinder geht, dürfen zwar jetzt schon in den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) festgehalten werden. Ein Eintrag im Nachrichtlichen Informationssystem (NADIS) ist aber nicht erlaubt.

Die Idee hinter der bislang geltenden Mindestaltersgrenze von 14 Jahren war: Wer durch die Indoktrination der Eltern oder eigene Verirrungen in der Kindheit auf dem Radar des Verfassungsschutzes landet, soll später deshalb keine Nachteile haben. Etwa bei den Ausländerbehörden. Oder wenn er sich als Erwachsener um eine Stelle bewirbt, für die eine Sicherheitsprüfung verlangt wird.

Kinder radikaler Salafisten oder von Rechtsextremisten Indoktrinierte im Visier

Das Bundesamt hält den Wegfall der Altersbeschränkung dennoch für vertretbar und notwendig. Vor allem, damit der Staat Kinder aus dem islamistischen Milieu besser im Blick behalten kann. Dabei geht es einerseits um Kinder von radikalen Salafisten, die in Deutschland zum Hass auf vermeintlich "Ungläubige" erzogen werden. Die Sicherheitsbehörden wollen sich aber auch auf die mögliche Rückkehr von Dutzenden Kindern vorbereiten, deren "Dschihadisten-Eltern" sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Irak oder in Syrien angeschlossen hatten. Diese Kinder haben Grausamkeiten zum Teil hautnah miterlebt.

Eine weitere Zielgruppe sind Kinder, die sich allein im Internet oder in Moschee-Vereinen radikalisieren, die ihre Eltern fälschlicherweise für unverdächtig halten. Auch bei jüngeren Kindern sind Einflüsse von Fremden nicht ganz auszuschließen. Das hat sich etwa bei den Ermittlungen zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz gezeigt. Nach dem Anschlag kam heraus, dass Bilel Ben Ammar, ein tunesischer Bekannter des späteren Attentäters Anis Amri, 2016 in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft mit einem Jugendlichen und einem Kleinkind Enthauptungen durch den IS "nachgespielt" hatte. In Einzelfällen könnten von der neuen Regelung auch Kinder betroffen sein, die von Rechtsextremisten indoktriniert werden.

Bayern hatte die Mindestaltersgrenze 2016 gestrichen

Erst 2016 war das gesetzliche Mindestalter für Beobachtungen von 16 auf 14 Jahre abgesenkt worden. Auf eine Anfrage der Innenpolitikerin Ulla Jelpke (Linke) hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass das BfV zum Stichtag 27. Mai 2016 Informationen zu acht 14-Jährigen und 27 Jugendlichen im Alter von 15 Jahren gespeichert hatte: Drei von ihnen waren dem Rechtsextremismus zuzuordnen, die anderen dem Bereich Islamismus bzw. Islamistischer Terrorismus. Bayern hatte die Mindestaltersgrenze für die Speicherung bereits im Juni 2016 gestrichen.

Die jetzt geplante bundesweite Neuregelung ist Teil eines Entwurfs des Bundesinnenministeriums zur "Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)", der bereits vor einigen Tagen an die anderen Ressorts zur Stellungnahme weitergeleitet worden war.

Nicht Kinder, sondern ein außer Kontrolle geratener Inlandsgeheimdienst stellen eine Gefahr für die Gesellschaft dar", sagte Jelpke. "Wir brauchen keine Aufrüstung des Verfassungsschutzes, sondern eine Stärkung der Sozialsysteme, auch der Jugendämter."

Der Entwurf aus Seehofers Ministerium sieht außerdem vor, dass die Mitarbeiter des Bundesamtes eine Lizenz zum Hacken erhalten sollen. Konkret geht es dabei um die Erlaubnis für "Online-Durchsuchungen". Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Diese Befugnis soll allerdings auf die Aufklärung "besonders schwerer Bedrohungen" beschränkt werden.

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Ob dafür Software eingekauft werden soll oder ob der Staat das mit Bordmitteln erledigen will, lässt das Ministerium noch offen. Innen-Staatssekretär Hans-Georg Engelke sagte am Dienstag in Berlin, er rechne mit weniger als zehn Fällen pro Jahr.

(dpa/rt deutsch)

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