Deutschland

Maas-Flug über von Israel besetzte Gebiete: Bundesregierung verweigert Aufklärung

Heiko Maas soll 2017 mit seiner israelischen Amtskollegin über von Israel besetzte Gebiete geflogen sein. Eine gewollte Provokation, wie Linken-Abgeordneter Andrej Hunko vermutet. Die Bundesregierung möchte den Fall am liebsten ganz unter den Teppich kehren.
Maas-Flug über von Israel besetzte Gebiete: Bundesregierung verweigert Aufklärung© Büro der Justizministerin

Der Vorfall ereignete sich schon im Februar 2017, aber er verfolgt Heiko Maas bis heute. Noch in seiner Funktion als Justizminister hatte er damals Israel besucht und verschiedene Gebiete bereist. Aus den Medien war kurz darauf zu erfahren, dass Maas einen brisanten Abstecher gemacht haben soll. Mit der israelischen Justizministerin Ajelet Schaked soll Maas in einem Hubschrauber über die von Israel besetzten Gebiete Samaria und Nord-Samaria geflogen worden sein, wie israelische Medien berichteten.

Dies wäre recht ungewöhnlich, denn für offizielle Staatsgäste aus Deutschland gilt grundsätzlich die Regel, besetzte Gebiete nicht zu besuchen, um nicht den Anschein einer Legitimierung zu erwecken.

Auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) vom 7. Mai 2018 beruft sich die Bundesregierung zwar auf die Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrats. Danach stellen alle nach 1967 besetzten Gebiete einen "flagranten Verstoß" gegen das Völkerrecht dar.

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Regierung blockiert Aufklärung

Allein zur Aufklärung der Causa will die Regierung dennoch nichts beitragen. In der Antwort der Regierung heißt es lediglich:

Die Bundesregierung hat die israelische Seite in der Vorbereitung des Besuchs von Bundesminister Maas ausdrücklich schriftlich in Übereinstimmung mit ihrer völkerrechtlichen Haltung zum israelischen Staatsgebiet darauf hingewiesen, dass der Hubschrauber-Rundflug nicht über den seit 1967 besetzten Gebieten durchgeführt werden darf.

Darauf hakte die Linken-Fraktion nach und bekam vor einer Woche eine Antwort, die keine ist. Angeblich wusste das Justizministerium weder davor noch danach über die Details des Rundflugs Bescheid.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die deutsche Botschaft in Tel Aviv hatten Kenntnis über Abflug- und Ankunftszeit sowie mitfliegende Regierungsangehörige. Genaue Informationen zur Flugroute wurden dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der Deutschen Botschaft in Tel Aviv weder im Vorfeld noch im Nachhinein vom israelischen Justizministerium mitgeteilt.

Anscheinend bemüht sich das Justizministerium auch nicht um die Offenlegung der Route, die selbst israelische Medien besitzen. Die Regierung antwortet wiederum knapp:

Die Route des Hubschrauberflugs ist nicht bekannt und kann auch nicht nachträglich festgestellt werden.

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Wurde Heiko Maas etwa entführt?

Andrej Hunko sieht darin eine vorsätzliche Aktion des damaligen Bundesaußenministers, die aber außerhalb Israels möglichst keiner erfahren soll:

„Die Erklärung des Ministeriums lässt nur zwei Schlüsse zu: Entweder ist Maas von seiner rechtsnationalen Kollegin und ihrem Mann im Hubschrauber gegen seinen Willen über die besetzten Gebiete mitgenommen worden. Dann hätte er protestieren müssen. Ich vermute jedoch, dass der Überflug geplant und die politische Provokation gewollt war. [...] Die Antwort ist außerdem ein Angriff auf das Fragerecht von uns Abgeordneten. Der Sachverhalt wird verschleiert und nicht aufgeklärt. 

Das Brisante an dem Rundflug: Am Tag zuvor erließ die Knesset ein Gesetz, welche illegal errichtete Siedlungen nachträglich legalisiert. Auch das deutsche Außenministerium kritisierte am Tag des Rundflugs dieses Gesetz scharf:

"Das Vertrauen, das wir in das Bekenntnis der israelischen Regierung zur Zweistaatenlösung haben mochten, ist nachhaltig erschüttert." Viele in Deutschland, die in tiefer Verbundenheit an der Seite Israels stehen, lässt dieser Schritt enttäuscht zurück."

Verständlich, dass man den Abstecher des Justizministers lieber verschweigen möchte. Andrej Hunko will der Sache weiter nachgehen und eine Beschwerde das Justizministerium und an den Bundestagspräsidenten richten.

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