Deutschland

Familiennachzug: SPD will Ausnahme für Gefährder streichen

Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hat überraschend die Ausnahmeregelung für den Familiennachzug von Gefährdern aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Zuvor ist es zu Kritik aus der Union, aber auch aus den eigenen Reihen gekommen.
Familiennachzug: SPD will Ausnahme für Gefährder streichenQuelle: Reuters

Die SPD will den Familiennachzug für Angehörige von ehemaligen Gefährdern jetzt doch generell verbieten. Eine im Gesetzentwurf der Bundesregierung aktuell noch bestehende Ausnahmeregelung soll gestrichen werden. Das SPD-geführte Justizministerium hatte sich zuletzt für diese Regelung stark gemacht. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch entscheiden muss, in der vergangenen Woche verabschiedet.

Zur Ausnahmeregelung hatte es aus Regierungskreisen geheißen, dass dieser Passus in der Praxis eher Deutsche als Migranten betreffen dürfte. Denkbar seien Einzelfälle von Menschen, die im Ausland für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft und dort eine Familie gegründet hätten. Diese sollten nicht schlechter gestellt werden als ausländische Gefährder, bei denen das Aufenthaltsgesetz schon heute einen Verzicht auf die Ausweisung vorsieht, "wenn sich der Ausländer gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt".

Derzeit 760 Personen in Deutschland als Gefährder eingestuft

Aus der Union hatte es jedoch massive Kritik an dieser Ausnahmeregelung gegeben. Auch einigen SPD-Innenpolitikern war sie sauer aufgestoßen. Sie befürchten, dass sich in diesen Familien eine verfassungsfeindliche Haltung verbreiten könnte Als Gefährder gelten Menschen, denen die Sicherheitsbehörden einen Terroranschlag oder eine andere schwere Straftat zutrauen. Das Bundeskriminalamt stuft aktuell rund 760 Menschen in Deutschland als solche Gefährder ein.

Der Nachzug von Familienmitgliedern bei subsidiär Schutzbedürftigen wird auf 1.000 Personen pro Monat beschränkt. Die Neuregelung soll ab dem 1. August in Kraft treten. Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Familiennachzug wird es nicht geben. Die Behörden sollen auf der Basis humanitärer Gründe entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhält.

Der Nachzug beschränkt sich zudem auf engste Familienmitglieder. Nur Ehegatten und minderjährige Kinder sollen unter Umständen nachziehen dürfen. Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sollen ebenfalls einen Antrag auf Familiennachzug stellen können.

(dpa/rt deutsch)

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