Deutschland

Ethikrat gegen Corona-Immunitätsnachweis zum jetzigen Zeitpunkt

Die Corona-Situation ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert. So diskutierte der Ethikrat darüber, ob ein von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Frühjahr angeregter "Immunitätsausweis" ethisch korrekt sei. Eine Stellungnahme des Rates liegt nunmehr vor.
Ethikrat gegen Corona-Immunitätsnachweis zum jetzigen ZeitpunktQuelle: www.globallookpress.com © M. Popow

Der Deutsche Ethikrat ist ein 2007 per Gesetz geschaffenes Gremium mit insgesamt 26 Mitgliedern, die "naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren". So steht es im Gesetz. Gemeint sind vorwiegend Wissenschaftler der entsprechenden Disziplinen – oder Personen, die "in besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften" vertraut sind, wie das Gesetz weiter definiert. Ein Beratergremium für knifflige Fragen sozusagen.

Der Ethikrat legt seine Tätigkeitsschwerpunkte selbst fest und veröffentlicht von Zeit zu Zeit Berichte, Empfehlungen und Stellungnahmen für Politik und Öffentlichkeit. Gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung wird einmal jährlich berichtet. Doch es kann umgekehrt auch vorkommen, dass die Politik ihn um eine Positionierung bittet. So geschehen im Frühjahr dieses Jahres. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die Idee von "Immunitätsausweisen" ins Spiel gebracht und den Ethikrat gebeten, eine Stellungnahme bezüglich der möglichen "Einführung einer staatlich kontrollierten Immunitätsbescheinigung" abzugeben.

Was genau eigentlich darunter zu verstehen ist und für welche realen gesellschaftlichen Zusammenhänge ein solcher "Nachweis" dann vonnöten wäre, blieb offen. Spahn zog seine Idee nach heftigem Widerstand – auch vonseiten des Koalitionspartners SPD – zurück. Allerdings dürfte die Frage im Raum stehen, was genau eigentlich die Intention des Ministers hierbei war. Einfach Erkenntnisgewinn für eigene Entscheidungsfindungen? Oder am Ende gar "ethisch abgesegnete" Handhabe zum Druck auf Impfunwillige, wenn es so weit ist? Sozusagen nach dem Motto: "Ohne Immunitätsnachweis haben Sie leider nicht alle Grundrechte. Bitte suchen Sie schnellstmöglich eine Impfstelle auf. Die staatlichen Gesundheitsämter helfen Ihnen weiter."

Das ist natürlich alles Spekulation zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Doch umso bemerkenswerter dürfte die an diesem Dienstag präsentierte Antwort des Ethikrates sein. Darin heißt es:

Der aktuelle naturwissenschaftlich-medizinische Sachstand spricht nach Auffassung aller Ratsmitglieder dagegen, zum jetzigen Zeitpunkt die Einführung einer Immunitätsbescheinigung zu empfehlen.

Die Entscheidung wird dann auch mit einer aktuell nicht ausreichenden medizinischen Evidenz zur Einschätzung von Immunität begründet. So könne Immunität grundsätzlich "in unterschiedlichen Ausprägungsgraden" auftreten – und zwar "von einer lediglich erhöhten Abwehrkraft, bei der die Möglichkeit einer erneuten Erkrankung mit leichterem Verlauf nicht ausgeschlossen ist, bis hin zur weitgehenden Unmöglichkeit einer Neuerkrankung". Ebenso könne Immunität auch "unterschiedliche zeitliche Verlaufsformen haben: von einem Schutz, der nur wenige Monate oder Jahre besteht, bis hin zu lebenslanger Immunität". Entsprechend heißt es dann in der Stellungnahme:

Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: August 2020) ist nicht abschließend geklärt, ob bzw. in welchem Umfang nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 Immunität ausgebildet wird. Aussagekräftige Studien zum zeitlichen Verlauf und zur Ausprägung einer schützenden Immunantwort beim Menschen liegen noch nicht vor. Der Erkenntnisfortschritt ist zwar rapide, dennoch sind Annahmen über eine Immunität gegenüber SARS-CoV-2 derzeit grundsätzlich mit Unsicherheit verbunden.

Zudem sprach sich das Gremium – wegen "zweifelhafter Verlässlichkeit" – für strengere Regulierungen frei verkäuflicher Tests zum Nachweis einer Unempfindlichkeit gegen das Coronavirus aus. Und dennoch: Es lohnt sich, die Stellungnahme zu lesen. Denn die einstimmige Ablehnung der Ratsmitglieder bezieht sich lediglich auf den "jetzigen Zeitpunkt".

Für den Fall, dass "künftige naturwissenschaftlich-medizinische Erkenntnisse einen verlässlicheren Nachweis der Immunität und Nichtinfektiosität auch mit Blick auf deren Grad und Dauer möglich machen", ist sich das Gremium uneins. Die Stellungnahme umreißt dann im Weiteren auch zwei Positionen.

Demnach sei nach Auffassung der einen bei gesicherter medizinischer Evidenz über eine gegebene Immunität "unter bestimmten Bedingungen eine stufenweise, anlassbezogen wie bereichsspezifisch ansetzende Einführung einer Immunitätsbescheinigung sinnvoll". Vertreter der Gegenposition im Rat sehen dagegen eher grundsätzliche "praktische, ethische und rechtliche Gründe" gegen staatlich kontrollierte Immunitätsbescheinigungen – und zwar "selbst dann, wenn Unsicherheiten mit Blick auf den Sachstand [medizinische Evidenz über Immunität] in Zukunft nicht länger bestünden".

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