Polizei als Geheimdienst? Das Polizeigesetz macht es möglich

Sind die bürgerlichen Freiheiten in Gefahr? Die neuen Polizeigesetze, die in Bayern seit Mai 2018 in Kraft sind, gelten als die härtesten seit dem Jahr 1945. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg wollen dem folgen und die Befugnisse der Polizei ebenfalls weiter ausbauen.
Polizei als Geheimdienst? Das Polizeigesetz macht es möglich

Das wiederum stößt in der Bevölkerung auf Widerstand. Doch laut Rainer Wendt, dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund, werden harte Maßnahmen nur in Ausnahmefällen angewendet, unter anderem, um Terrorgefahr abzuwenden.

Aber kann es im Endeffekt nicht jeden treffen? Der promovierte Archäologe Dr. Eugen Golowin erzählt, wie er auf den bloßen Verdacht hin, Reichsbürger zu sein, ohne juristischen Beistand in einer Hochsicherheitszelle landete. Wobei Dr. Golowin in Nordrhein-Westfalen nicht einmal einem neuen Polizeigesetz zum Opfer fiel, sondern sich längst bestehenden Regelungen unterordnen musste.

Ist es also wirklich notwendig, die Polizei weiterhin aufzurüsten, um auch in Zukunft ein sicheres Land zu haben? 

Der Amoklauf auf der Krim zeigt, dass der Staat nie vollkommene Sicherheit gewährleisten kann. Auf wie viel Freiheit kann der Staatsbürger bei der wachsenden staatlichen Gewährleistung von Sicherheit verzichten? Die Geschichte zeigt, dass der Staat sich Umstände wie Angst vor Terror – egal ob linker, rechter oder religiöser Natur – zunutze macht, um in erster Linie die eigene Sicherheit zu garantieren.

Mehr zum Thema - Widerstand gegen bayrisches Polizeigesetz: Anwälte gegen Verlängerung der Präventivhaft

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.