Newsticker

Richter in Texas stuft "Obamacare" als verfassungswidrig ein

Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Texas hat die in der Regierungszeit von Präsident Barack Obama verabschiedete und von seinem Nachfolger Donald Trump scharf kritisierte Gesundheitsreform als verfassungswidrig eingestuft. Richter Reed O'Connor machte dafür eine Änderung des Steuerrechts im Jahr 2017 verantwortlich. Der amtierende US-Präsident feierte die Gerichtsentscheidung gegen "Obamacare": "Großartige Nachrichten für Amerika!", schrieb der Republikaner auf Twitter.
Richter in Texas stuft "Obamacare" als verfassungswidrig einQuelle: Reuters

Mit seinem Beschluss unterstützte Richter Reed O'Connor die Kläger, ein Bündnis von rund 20 republikanischen Generalstaatsanwälten und Gouverneuren. Verfassungswidrig sei seit der Änderung des Steuerrechts, dass US-Bürger, die keine Gesundheitsvorsorge kaufen würden, finanziell bestraft würden, was in "Obamacare" vorgesehen sei. Diese Strafzahlung war im Jahr 2012 vom Obersten Gerichtshof der USA bestätigt worden. Das sogenannte "individuelle Mandat" sollte als Steuer dienen. Der republikanisch kontrollierte Kongress hatte die Geldstrafe jedoch beseitigt. Nun hieß es in der Klage, es gebe auch keine rechtliche Basis mehr für die Entscheidung des Obersten Gerichtes von vor sechs Jahren.

Das Urteil wird allerdings wahrscheinlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA angefochten werden. Generalstaatsanwälte und Gouverneure der Demokraten sagten der Entscheidung den Kampf an. Die Republikaner waren bereits im vergangenen Jahr mehrfach gescheitert, die Gesundheitsversorgung abzuschaffen. (dpa)

Mehr zum Thema – Schwere Artillerie im Einsatz: Porno-Star will Obamacare-Befürworter mit pikanten Videos belohnen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.