Newsticker

Britische Polizei verhaftet Chow-Chow-Welpen für neun Monate – Northamptonshire steht Kopf

In der britischen Grafschaft Northamptonshire macht ein Fall die Runde, bei dem ein vier Monate alter Chow-Chow-Welpe namens Bungle von der Polizei für bis zu neun Monate in Verwahrung genommen wurde – dafür, dass er einen Polizisten zweimal in die Hand gebissen hat. Tierliebhaber reagierten mit einer Protestkampagne unter dem Hashtag #FreeBungle!, der nun zahlreiche Tweets mit Bildern des bärenfelligen Welpen und anderen seiner Art markiert.
Britische Polizei verhaftet Chow-Chow-Welpen für neun Monate – Northamptonshire steht KopfQuelle: Reuters

Der Welpe war von zuhause ausgebüxt und verkroch sich unter einem Lastwagen – womit er den Verkehr über die A508 an einer Brücke zum Stehen brachte. Die Polizei rückte mit Hundefangausrüstung an und fing Bungle ein. Einer der Beamten konnte aber dennoch ein paar kleineren Bissverletzungen nicht entgehen und musste die in solchen Fällen übliche medizinische Behandlung über sich ergehen lassen. Dies war den Ordnungshütern zuviel – und sie verknackten den vierbeinigen Störenfried gemäß dem Dangerous Dog Act von 1991 zu Untersuchungshaft in einem polizeilichen Hundezwinger, wo er bis zu neun Monate fristen darf, schreibt Daily Mail. Der erwartungsgemäßen Vorwürfe unangemessener Härte erwehrt sich die bisher unnachgiebige Polizei mit dem Argument, dass die Öffentlichkeit gänzlich anders reagieren würde, wäre anstelle des Polizisten etwa ein Kind gebissen worden.

Mehr zum Thema – Lasst den Kater herein! Polizist klopft bei Downing Street 10 an, damit Mäusejäger nach Hause kann

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.