Newsticker

Anwärter auf Poesiepreis bekommt 19 Jahre Haft wegen Kannibalismus

Ein russisches Gericht hat einen Mann wegen eines grausamen Mordes an einer Bekannten zu 19 Jahren Gefängnis verurteilt. Der 22-Jährige soll nach der Tat das Blut der Frau getrunken und ihr Gehirn verzehrt haben. Der Mörder war dafür bekannt, dass er im Jahr 2016 Anwärter auf die renommierte Prämie "Dichter des Jahres" war.
Anwärter auf Poesiepreis bekommt 19 Jahre Haft wegen KannibalismusQuelle: Reuters

Die russische Staatsanwaltschaft stellte fest, dass der Einwohner von Waldai im Gebiet Nowgorod sein Opfer im Internet kennengelernt hatte. Bei einem Treffen mit der 45-Jährigen in ihrer Wohnung in der Nacht zum 9. März 2017 zettelte er absichtlich einen Streit an und schlug der Bekannten mehrmals auf den Kopf, sodass sie ihren Verletzungen erlag. Der Dichter brach dann den Schädel seines Opfers mit einem Klopfholz auf, um einige Teile des Gehirns zusammen mit dem Blut zu verzehren. Außerdem schmierte er dann mit dem Blut ein Gedicht an eine Wand. Der 22-Jährige wurde einige Stunden später festgenommen. Die Ermittlung dauerte mehr als ein Jahr lang. Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass der Dichter zurechnungsfähig war. Neben 19 Jahren Haft belegte das Gericht den Mann noch mit einer Geldbuße in Höhe von umgerechnet 20.000 Euro, die an den Sohn der Getöteten gehen soll. (Lenta.ru/MK.ru)

Mehr zum ThemaBabys zum Fressen gern? Konditorin aus Mexiko provoziert Kunden zu "Kannibalismus"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.