Newsticker

US-Studentin kämpft weiter für Einreise-Recht nach Israel

Eine US-Studentin, die schon seit fast zwei Wochen auf dem Flughafen Ben Gurion bei Tel Aviv festsitzt, kämpft weiter um ein Recht auf Einreise. Die 22-jährige Lara Alkasem habe vor dem Höchsten Gericht Berufung eingelegt, bestätigte ihr Anwalt am Sonntag. Das Gericht legte fest, bis zu einer endgültigen Entscheidung in ihrem Fall dürfe Lara Alkasem nicht in die USA abgeschoben werden.
US-Studentin kämpft weiter für Einreise-Recht nach Israel Quelle: AFP

Die junge Frau mit palästinensischen Wurzeln war am 2. Oktober mit einem Studentenvisum am internationalen Flughafen gelandet, weil sie Mitte Oktober ein Studium an der Hebräischen Universität in Jerusalem beginnen wollte. Die Behörden verweigerten ihr jedoch die Einreise, weil sie in der Vergangenheit in der Organisation "Studenten für Gerechtigkeit in Palästina" aktiv gewesen war, und warfen ihr die Unterstützung der anti-israelischen Protestbewegung BDS (Boycott, Divestment and Sanctions) vor. Die Hebräische Universität, die die junge Frau juristisch unterstützt, äußerte Bedauern über diese Entscheidung. Lara Alkasem könnte zwar in die Vereinigten Staaten zurückreisen. Sie entschied sich aber dafür, am Flughafen auszuharren. (dpa)

Mehr zum ThemaIsraels Verteidigungsminister droht Hamas mit hartem Schlag

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.