Newsticker

Moschee-Besuch des Sohnes verweigert - 50 Euro Bußgeld für Eltern

Die Eltern eines Schülers in Schleswig-Holstein müssen 50 Euro Bußgeld zahlen, weil sie ihrem Sohn 2016 einen Moscheebesuch im Rahmen des Schulunterrichts verboten haben. Das entschied das Amtsgericht Meldorf am Mittwoch in einem neu aufgerollten Prozess. Nach Ansicht der Richterin war der Besuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts eines Gymnasiums in Rendsburg für die konfessionslosen Eltern zumutbar, wie ein Sprecher sagte.
Moschee-Besuch des Sohnes verweigert - 50 Euro Bußgeld für Eltern Quelle: AFP

Der Vater des damals 13 Jahren alten Schülers hatte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhoben. Das Amtsgericht musste sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) erneut mit dem Fall befassen. In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht das Bußgeldverfahren aus formalrechtlichen Gründen eingestellt, die aber nach Ansicht des OLG nicht zutrafen.

Mehr zum Thema - Islam-Debatte um Kinderspielplatz in Neukölln [Video]

Nach Ansicht der Richterin handelte es sich bei dem kurzen Besuch im Juni 2016 nicht um Religionsunterricht, sagte der Sprecher. Es habe währenddessen keine Indoktrination und keine Werbung für den Islam gegeben. Die Richterin berief sich demnach bei ihrer Entscheidung am Mittwoch auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.