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Lebender Toter: Rumäne mit Totenschein kann vor Gericht seine Lebendigkeit nicht nachweisen

Anscheinend lässt sich dieses rumänische Gericht nicht leicht überzeugen - selbst wenn die Beweise direkt vor Augen stehen. Die Behörden der rumänischen Stadt Vaslui haben die Klage eines 63-jährigen Rumänen zurückgewiesen, der zu beweisen versuchte, dass er trotz eines offiziellen Totenscheins am Leben ist. Außerdem sei ihre Entscheidung ungültig.
Lebender Toter: Rumäne mit Totenschein kann vor Gericht seine Lebendigkeit nicht nachweisenQuelle: www.globallookpress.com © Karl-Heinz Spremberg

Lokalen Medien zufolge könne der Mann nicht für "am Leben" erklärt werden, da er den Einspruch gegen die Urkunde, die seinen Tod beglaubigt, zu spät eingelegt hatte. Der Mann zog im Jahr 1992 in die Türkei um, blieb danach aber nicht mit seiner Familie in Rumänien in Kontakt. Im Jahr 2016 wandte sich seine Frau an die lokalen Behörden mit einem Versuch, ihren Mann für tot zu erklären. Später schaffte sie es, einen Totenschein für ihn zu bekommen.

Nachdem der Rumäne im Januar 2018 von türkischen Behörden entdeckt und des Landes verwiesen worden war, kehrte er in seine Heimat zurück. Dort wurde er jedoch mit einem ungewöhnlichen Problem konfrontiert: Laut dem Papier existierte er nicht mehr. Er sei offiziell tot, obwohl er am Leben sei, er habe kein Einkommen und könne nichts machen, zitiert ihn die Nachrichtenagentur AP. Weder seine Frau noch seine 39 Jahre alte Tochter wollten Kontakt zu ihm aufnehmen.

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