Meinung

NPD-Wahlwerbung: Wie wäre es mit Schutzzonen gegen Blödheit?

Die NPD siegt – zumindest vor dem Bundesverfassungsgericht: Die ARD muss eine Wahlwerbung der NPD zur Europaparlamentswahl nun doch ausstrahlen. Weder die Partei, noch ihre Werbung, lassen sich verbieten. Wer es weiter versucht, tappt in die Falle der Neonazis.
NPD-Wahlwerbung: Wie wäre es mit Schutzzonen gegen Blödheit?© Screenshot/YouTube

von Timo Kirez

Die hilflosen Versuche, der rechtsextremen NPD mit Verboten den Garaus zu machen, erinnern an die bekannte Passage aus Goethes Faust, in der Mephisto erklärt, er sei Teil jener Kraft, "die stets das Böse will und stets das Gute schafft". Bloß, dass man im Fall der NPD-Verbotsbemühungen, die Aussage umstellen muss: "Die stets das Gute will und stets das Böse schafft." Die NPD jedenfalls hat allen Grund, sich bei diesen "Kräften" für so viel unerwartete Publicity herzlich zu bedanken. In der Parteizentrale dürfte das eine oder andere Glas Champagner, pardon, Deutscher Schaumwein, geflossen sein.

Auslöser für die Freude ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch. Es gab einem Eilantrag der NPD statt und erklärte, bei einem Werbespot der Partei hätten die Vorinstanzen zu Unrecht einen volksverhetzenden Inhalt angenommen. Damit ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hinfällig, das in dem Streit am Montag dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) Recht gegeben hatte.

Noch Ende April hatte sich die NPD in Karlsruhe vergeblich um die Ausstrahlung einer Wahlwerbung im ZDF bemüht. Damals erklärten die Richter die Ablehnung für rechtmäßig. Inzwischen hat die NPD den Spot aber überarbeitet. Der RBB, der nach eigenen Angaben für die ARD die Wahl-TV-Spots prüft, hatte den Beitrag nicht ausstrahlen wollen. In der neuen Form beginnt der Spot mit der Behauptung, dass Deutsche wegen der "willkürlichen Grenzöffnung" und der "unkontrollierten Massenzuwanderung" seit dem Jahr 2015 "fast täglich zu Opfern" würden, und stellt die Einrichtung von "Schutzzonen für Deutsche" in Aussicht.

Das OVG hatte das als evidenten Fall von Volksverhetzung gewertet. Es werde eine Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und kriminelle Ausländer propagiert. Eine andere Auslegung sei wegen der politischen Ziele der NPD ausgeschlossen. Aus Sicht der Verfassungsrichter geht diese Interpretation zu weit. "Maßgeblich für die Beurteilung des Wahlwerbespots ist allein dieser selbst, nicht die innere Haltung oder die parteiliche Programmatik, die seinen Hintergrund bildet", heißt es in dem Beschluss. Der Fokus liege in der neuen Fassung mehr auf den Deutschen als "Opfern". Damit ist der RBB verpflichtet, die Wahlwerbung zwei Mal auszustrahlen.

Dies ist nach den mehrfach gescheiterten Versuchen, die NPD zu verbieten, ein weiterer Offenbarungseid. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 fest, dass die NPD "ideologisch eindeutig verfassungswidrig" sei, aber gleichzeitig auch politisch zu unbedeutend, um sie verbieten zu können. Man muss befürchten, dass die Kräfte, "die stets das Gute wollen" solange mit ihren Verbotsarien weitermachen werden, bis sich das mit der Unbedeutendheit in sein Gegenteil verkehrt hat.

Natürlich muss man kein Mastermind sein, um auch in der neuesten Wahlwerbung der NPD Übertreibungen, Halblügen, Pauschalisierungen und Ausländerhetze zu entdecken. Die Grenze wurde im Jahr 2015 nicht "willkürlich geöffnet", sondern willkürlich nicht geschlossen. Damit fängt es schon mal an. Dass Deutsche "fast täglich" Opfer von Ausländern werden, ist eine perfide Aussage, die sich weder belegen noch widerlegen lässt. Was genau bedeutet "fast täglich"? Alle zwei Tage? Oder alle drei? Und was ist mit Opfer genau gemeint? Wenn es um Tötungsdelikte geht, wie der Clip suggeriert, ist die Behauptung der NPD maßlos übertrieben. Die kritische Auseinandersetzung mit Kriminalitätsstatistiken ist wichtig und richtig, doch hier handelt es sich um manipulative Stimmungsmache.

Und was genau sollen "Schutzzonen an denen sich Deutsche sicher fühlen sollen" sein? Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer in diese "Zonen" darf? Auch Pierre Vogel hat einen deutschen Pass – darf der auch in die Zone? Und was ist mit den deutschen IS-Kämpfern? Oder steht am Eingang jeder "Schutzzone" ein "Zonenwächter", der ähnlich wie der "Judenschauer" in Max Frischs Theaterstück "Andorra", schon "am Äußeren erkennt", wer aussortiert gehört? Oder muss man gar am Eingang zu solchen Zonen einen Fragebogen ausfüllen, zum Beispiel mit Fragen wie "Name von Hitlers Schäferhündin"? Oder anders gefragt: Wäre eine Schutzzone gegen so viel Blödheit nicht viel angebrachter?

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Was in dem Werbeclip der NPD ebenfalls auffällt: Aus der Partei der Altnazis soll endlich eine junge, dynamische Bewegung werden. Die Konkurrenz von der Identitären Bewegung lässt grüßen. Das Logo der "Schutzzonen-Initiative" erinnert vom Stil her frappierend an das der Identitären Bewegung. Die alte Designer-Weisheit "Form follows function" bekommt da eine ganz neue Bedeutung.

Doch sobald der NPD-Abgeordnete im Europaparlament, und im Jahr 2012 wegen Volksverhetzung verurteilte, Udo Voigt ins Bild kommt, ist es mit der Verjüngungskur natürlich vorbei. Gegen so viel Altlasten hilft auch das modernste Logo nichts.

Aber das Video hat auch Momente der unfreiwilligen Komik. So sieht man in einer Szene einen strammen Fahnenschwinger auf dem Dach eines Gebäudes. Kameraführung und Musik erinnern zwar an Leni Riefenstahls "beste Momente", doch statt einer jubelnden Masse auf der Straße sieht man nur einen Passanten, der unbeteiligt die Straße entlanggeht und sich noch nicht einmal die Mühe macht, hochzugucken. Für wen ist der Fahnenschwinger also extra aufs Dach gestiegen? Die Antwort erschliesst sich, wenn man etwas genauer hinschaut: Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ein Geschäft für "Pet Food". Spätestens da weiß man: Die NPD ist auf den Hund gekommen. Auch ohne Verbote.

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