Deutschland

Gericht: Höcke darf nicht ohne Weiteres Faschist genannt werden

Oft wird im Internet behauptet, der AfD-Politiker Björn Höcke sei gerichtlich zu einem Faschisten erklärt worden, oder zumindest erlaube es ein Gerichtsbeschluss, das zu sagen. Jetzt stellt ein neuer Gerichtsentscheid aber klar: Dem ist nicht so.
Gericht: Höcke darf nicht ohne Weiteres Faschist genannt werdenQuelle: www.globallookpress.com © Martin Schutt/dpa

Die Behauptung, dass Björn Höcke, Fraktionschef der Thüringer AfD, gerichtlich zu einem Faschisten erklärt worden sei, ist falsch. Das hat das Landesgericht Hamburg in einer einstweiligen Verfügung festgestellt, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. Damit untersagte es dem Fraktionschef der FDP im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, zu verbreiten, ein Gericht habe Höcke als Faschisten eingestuft. Höcke hatte am 16. März einen persönlich Antrag an das Gericht gestellt, so ein Gerichtssprecher.

Die entsprechende Äußerung hatte Czaja am 25. Februar in der Berliner Zeitung getätigt. Er darf diese jetzt weder wiederholen, noch weiter verbreiten, sonst droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Das Gericht entschied, dass möglicherweise einige Leser Czajas Kommentar so verstehen könnten, ein Gericht hätte darüber geurteilt, ob Höcke ein Faschist ist oder nicht. Das stelle einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht Höckes dar. Damals habe das betreffende Gericht, das Verwaltungsgericht im Meiningen, jedoch nur über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden. 

Der FDP-Politiker Czaja hat jetzt die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Entscheid einzureichen. Sollte er dies tun, käme es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg.

Bei dem Fall, der in Meiningen vor Gericht verhandelt wurde, handelte es sich um einen rechtlichen Streit zwischen der Stadtverwaltung und Demonstranten, die gegen ein Familienfest der AfD protestiert hatten. Dabei hatten diese den Protest mit dem Titel "Protest gegen die rassistische AfD, inbesondere gegen den Faschisten Höcke" angemeldet. Daraufhin hatte die Stadt den Demonstranten die Auflage gemacht, Höcke während der Kundgebung nicht als Faschisten zu bezeichnen. Dagegen gingen die AfD-Gegner gerichtlich vor. Das Verwaltungsgericht kam zu dem Entschluss, dass "ihr Werturteil (zu Höcke) nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht.

Laut Beschluss der Richter gehe es in dem Fall um eine "die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage hinsichtlich eines an prominenter Stelle agierenden Politikers". Damit stehe die "Auseinandersetzung in der Sache" und nicht die "Diffamierung der Person im Vordergrund". Die Stadt legte gegen den Entscheid keinen Widerspruch ein. Höcke selbst war am ursprünglichen Verfahren gar nicht beteiligt.

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