Deutschland

Auswärtiges Amt hilflos: Venezolanischer Putschist gibt sich als Botschafter in Deutschland aus

Der vom selbsternannten venezolanischen Präsident Juan Guaidó nach Deutschland entsandte Vertreter, Otto Gebauer, gibt sich als "offizieller Botschafter Venezuelas" aus, obwohl Deutschland ihn explizit nicht anerkennt. Doch Konsequenzen für die Amtsanmaßung drohen ihm bisher nicht.
Auswärtiges Amt hilflos: Venezolanischer Putschist gibt sich als Botschafter in Deutschland aus

Der selbsternannte Übergangspräsident Venezuelas Juan Guaidó hatte im März 2019 seinen Vertrauten, den ehemaligen Hauptmann der venezolanischen Streitkräfte und verurteilten Putschisten Otto Gebauer, als neuen "Botschafter Venezuelas" nach Deutschland entsandt. Gebauer war direkt am Putsch gegen den damaligen Präsidenten Hugo Chávez im April 2002 beteiligt. Er gehörte zu dem Kommando, das Chávez auf die Insel La Orchila verschleppte. Im Jahr 2010 prahlte er in einem Buch unter dem bezeichnenden Titel "Ich habe ihn weinen gesehen" mit seiner verfassungswidrigen Tat.

Doch im Gegensatz zur schnellen Anerkennung Guaidós, verweigerte das Auswärtige Amt (AA), angesichts der völkerrechtlichen Situation, die Anerkennung Gebauers als Botschafter in Deutschland. Staatsekretär Nils Annen erklärte dazu im Bundestag: 

Die Bundesregierung hat Herrn Otto Gebauer als persönlichen Vertreter von Interimspräsident Guaidó empfangen. Weitere Schritte sind nicht geplant. 

"Weitere Schritte sind nicht geplant" ist im diplomatischen Kontext eine sehr klare Ansage, dass die Bundesregierung den Guaidó-Vertrauten nicht als Botschafter akkreditieren wird. 

Otto Gebauer verfügt folglich über keinerlei diplomatischen Status in der Bundesrepublik. Das hindert ihn aber nicht daran, Visitenkarten zu verteilen und Social Media-Konten zu führen, auf denen er sich als "Botschafter und Chef des diplomatischen Dienstes der Bolivarischen Republik Venezuela" bezeichnet. Er bietet zudem, ohne irgendein Mandat dafür zu haben, "konsularische Dienste" an. 

Das Vorgehen des Guaidó Vertrauten erfüllt im vollen Umfang den Strafbestand der Amtsanmassung, geregelt in § 132 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) und ist zudem ein eklatanter Bruch des völkerrechtlichen Vertrags "Wiener Übereinkommen" über diplomatische Beziehungen. 

RT Redakteur Florian Warweg fragte nun auf der Bundespressekonferenz das Auswärtige Amt und das Innenministerium, welche Schritte gegen diese Art der Amtsanmaßung und Verletzung von Völker- und Bundesrecht geplant sind. Die Sprecherin des Auswärtigen Amtes, Maria Adebahr,  gab zu erkennen, dass das AA mit Gebauer Gespräche über die Amtsanmaßung führte und er gebeten wurde, dies zu unterlassen. Doch dieser Bitte kommt der Guaidó Vertraute offensichtlich nicht nach, was so einiges darüber verrät, wie wenig Respekt die venezolanische Opposition dem AA und grundlegenden diplomatischen Regeln entgegenbringt:

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