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Ende der Pressefreiheit? Zu viele private Straßen in Berlin lassen Journalisten und Mieter leiden

Der Journalistenverband Berlin Brandenburg sorgt sich angesichts der wachsenden Zahl von Straßen in Privatbesitz um die Pressefreiheit. In einem Brief wandte er sich an den Bürgermeister Berlins, denn "Pressefreiheit braucht Rechtssicherheit".
Ende der Pressefreiheit? Zu viele private Straßen in Berlin lassen Journalisten und Mieter leidenQuelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Das Land Berlin überträgt den Straßenbau immer mehr an private Investoren. Die eingesparten Kosten gehen zu Lasten der Presse- und der Mieterfreiheit. Die Rechtslage für die Privatstraßen führt oft zu Streitigkeiten. 

Der Potsdamer Platz ist von Privatstraßen umringt. Für Aufnahmen ist eine Drehgenehmigung, sogenannte "Motivverträge" erforderlich, sonst droht man hier als Journalist vom Sicherheitsdienst der Straßen verwiesen zu werden. Ausnahmen gelten für die Zeit der Filmfestspiele in Berlin "Berlinale". Christian Walter, Vorsitzender des Journalistenverbands Berlin Brandenburg (JVBB), fordert in einem Brief an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller, dass die Presse- und Versammlungsfreiheit auch auf Privatstraßen gewährleistet bleibt. 

In der Pressemitteilung des JVBB vom 17. September heißt es: 

Die wachsende Zahl von Privatstraßen in Berlin ist nach Ansicht des Journalistenverbandes Berlin-Brandenburg JVBB ein Risiko für die Pressefreiheit. In diesen Straßen sei nicht garantiert, dass sich Journalisten frei bewegen und Bürger frei versammeln können. 

Nachteile für Mieter durch Privatstraßen - Rechtsfreier Raum? 

Auch der Berliner Mieterverein widmete sich dem Thema "Privatstraßen" und wirft die Frage auf, ob es sich um einen "rechtsfreien Raum" handelt. Zitiert wird ein Mieter aus Köpenick: 

Bei uns rasen die Autos durch die Straße, Hunde werden ohne Leine Gassi geführt und ihre Hinterlassenschaften macht niemand weg. 

Zudem fehlt es an einer Listung der Privatstraßen. In Pankow soll es 250 Straßen im Privatbesitz geben. Hans-Jürgen Frey von der Senatsverwaltung: 

Seit der Änderung des Berliner Straßengesetzes 1999 sind sie sich selbst überlassen, wir beobachten sie auch nicht mehr.

Der Eigentümer kann jederzeit beschließen, den allgemeinen Verkehr wieder zu untersagen. 

Der Staat hat keine Handlungsvollmacht mehr über die Straßen im Privatbesitz. Zwei Jahre dauerte ein Rechtsverfahren, in welchem 15.000 Anwohner von Privatstraßen in Berlin gegen die Stadtreinigungsbetriebe (BSR) klagten. Sie wollten sich nicht an den Reinigungskosten der Straßen beteiligen und bekamen letztlich recht. 

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