Deutschland

Nordrhein-Westfalen sucht nach 4.500 verurteilten Straftätern und 17 Terrorverdächtigen

Mindestens 4.512 Personen hätten ihre Haftstrafen in NRW antreten sollen. Doch die Personen sind flüchtig. Auch wird nach 17 Personen gefahndet, bei denen Terrorverdacht besteht. Am Mittwoch wird die Zentralstelle für Terrorismusverfolgung in NRW eröffnet.
Nordrhein-Westfalen sucht nach 4.500 verurteilten Straftätern und 17 TerrorverdächtigenQuelle: Reuters © Michaela Rehle

Die Rheinische Post schreibt, dass der Zeitung ein Bericht des Justizministeriums aus NRW vorliegt. Daraus geht hervor, dass 4.512 Personen ihre Haftstrafen nicht angetreten haben, bei weiteren 81 bestand ein Untersuchungshaftbefehl.

Ein Großteil der 81 Personen mit Untersuchungshaftbefehl gelten als flüchtig. Eine Person, die in Paderborn wegen Totschlags hätte seine Haft antreten sollen, flüchtete in die Türkei und musste schließlich dort in Untersuchungshaft. 

Die Haftstrafen beginnen bei einem Jahr "ohne Ersatzfreiheitsstrafen". Das LKA recherchierte zum Fahndungsbestand und übergab dazu dem Justizministerium am 16. Mai einen Bericht. Bei 17 gesuchten Personen, so der Bericht des LKA, besteht Terrorverdacht. Ihnen wird die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung in Deutschland oder im Ausland vorgeworfen. 

Eine neue Behörde zur Terrorismusverfolgung "ZenTer" wird am Mittwoch in NRW eröffnet. Das Ziel der Behörde ist die "landesweite Bearbeitung von Verfahren wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, auch im Ausland, gegen 'Gefährder' und mit sonstigem terroristischen Hintergrund, auch bei Allgemeinkriminalität".  

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.