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Causa Skripal: Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht

Das Agieren der Bundesregierung im Skripal-Fall hat ein juristisches Nachspiel. Ein Rechtsanwalt hat beim Generalbundesanwalt Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Angela Merkel und Außenminister Heiko Maas gestellt. RT Deutsch dokumentiert die Anzeige.
Causa Skripal: Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereichtQuelle: Reuters

Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt mit Sitz in Selkant bei Aachen, hat wegen der öffentlichen Beschuldigung gegen die Russische Föderation (RF) für einen "angeblichen Giftgas-Anschlag" im britischen Salisbury verantwortlich zu sein, Strafanzeige erstattet. Diese richtet sich gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) wegen aller "in Betracht kommenden Straftatbestände", insbesondere wegen des Tatverdachts der Volksverhetzung gemäß Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) und der möglichen Aufstachelung zum Verbrechen der Aggression (gemäß Paragraph 13 VStGB (Völkerstrafgesetzbuch), der üblen Nachrede nach § 186 StGB und wegen möglicher Verleumdung nach § 187 StGB sowie des Vortäuschens einer Straftat nach § 145 StGB.

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Der Anwalt hatte bereits zuvor mit Strafanzeigen wegen "des Tatverdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges" durch die Entsendung der Bundeswehr nach Serbien im Jahr  1999 sowie nach Syrien im Jahr 2015 für Furore gesorgt. Zu seiner Motivation hinsichtlich der Strafanzeigen erläutert Schmitz:

Diese illegalen Angriffskriege sind bösartig motiviert und in jeder Hinsicht unmenschlich, und schon das ist Grund genug, um diesen Kriegen und den damit zusammenhängenden Propagandatricks öffentlich zu widersprechen.

Der Weltfrieden kann meines Erachtens nur durch eine Friedensordnung auf der gesamten eurasischen Festplatte gesichert werden, und dazu müsste sich Deutschland mit den Siegermächten – insbesondere Russland – um einen abschließenden Friedensvertrag bemühen, der Deutschland wieder zu einem souveränen Staat macht, der sich völkerrechtswidrigen Kriegen und Aggressionen gegen andere Staaten auch endlich wieder verweigern kann.

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Zudem verweist Wilfried Schmitz diesbezüglich auf die Regelung in Artikel 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages, der den Weg für die deutsche Wiedervereinigung freimachte und am 12. September 1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik sowie Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika in Moskau unterzeichnet wurde:

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Im Folgenden dokumentiert RT Deutsch die Strafanzeige:

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