Deutschland

Jeder fünfte Deutsche arbeitet für Niedriglohn

Acht Millionen Jobs in Deutschland lagen 2018 unter 11,05 Euro Stundenlohn. Das waren laut Statistischem Bundesamt fast 400.000 Beschäftigte für Niedriglohn mehr als vor vier Jahren. Besonders verbreitet ist Niedriglohn im Gastgewerbe und Handel.
Jeder fünfte Deutsche arbeitet für NiedriglohnQuelle: www.globallookpress.com © Winfried Rothermel

In Deutschland hatte im Frühjahr 2018 gut jeder fünfte Beschäftigte für einen Niedriglohn gearbeitet. Damit wurden rund acht Millionen Jobs unterhalb der Schwelle von 11,05 Euro brutto pro Stunde entlohnt, teilte das Statistische Bundesamt mit. Das waren fast 400.000 Niedriglohn-Beschäftigte mehr als vier Jahre zuvor.

Besonders verbreitet sind niedrige Stundenlöhne im Handel und im Gastgewerbe. Im Handel liegen 29 Prozent der Beschäftigungen unter der Niedriglohnschwelle, im Gastgewerbe sind es sogar gut zwei Drittel (67 Prozent). In Hotels und Gaststätten betrug der mittlere Stundenlohn 10,00 Euro brutto, womit die Branche das Schlusslicht der deutschen Wirtschaft darstellt. Den höchsten Durchschnittsverdienst gab es mit 27,18 Euro pro Stunde in der Energiewirtschaft.

In den Bereichen Öffentliche Verwaltung (drei Prozent) sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (sechs Prozent), war der Anteil von Niedriglohnbeschäftigung im Vergleich zur Gesamtwirtschaft stark unterdurchschnittlich.

Nach internationaler Definition beträgt ein Niedriglohn höchstens zwei Drittel des mittleren Verdienstes sämtlicher Arbeitnehmer, wobei Auszubildende bei dieser Analyse ausgeklammert werden. Der Median-Stundenverdienst betrug im April 2018 nach Angaben des Bundesamts 16,58 Euro. Die Niedriglohngrenze lag 2018 bei 11,05 Euro und im Vergleichsjahr 2014 bei zehn Euro.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verlangt einen "armutsfesten" Mindestlohn von 12 Euro in der Stunde und eine stärkere Tarifbindung. Öffentliche Aufträge dürften nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif zahlen, fordert DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Zudem dürften die Arbeitgeber die Corona-Krise nicht missbrauchen, um die Lohnentwicklung weiter zu drücken. Das gelte für die Tarifverhandlungen in der Gebäudereinigung genauso wie für den öffentlichen Dienst, bei dem der Staat mit gutem Beispiel vorangehen müsse.

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(rt/dpa)

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