Keine gute Woche für Axel Springer: Protest gegen Gratis-BILD und zwei Niederlagen vor Gericht

BILD verteilt wieder einmal ungefragt eine kostenlose Gratisausgabe des Blattes an alle Haushalte Deutschlands. Während der BILDblog mit der Aktion #BILDindieTonne dazu aufruft, die Exemplare öffentlichkeitswirksam zu entsorgen, hat der Axel Springer-Verlag diese Woche gleich zwei Gerichtsprozesse verloren. Dem Schweizer Meteorologen Jörg Kachelmann muss der Verlag wegen BILD-Hetze 635.000 Euro Schadensersatz zahlen. Vor Gericht durchsetzen konnten sich auch die Macher des Werbeblockers Adblock Plus. Der Axel Springer-Verlag sieht durch das Browser-Plugin, sein "Kerngeschäft", nämlich das Vermarkten von Werbung, bedroht.
Keine gute Woche für Axel Springer: Protest gegen Gratis-BILD und zwei Niederlagen vor GerichtQuelle: www.globallookpress.com © Manfred Segerer / www.imago-images.de

Am heutigen Donnerstag verteilt BILD einmal mehr ungefragt eine kostenlose Sonderausgabe an alle Haushalte Deutschlands. Vorgeblicher Grund sind die Feiern zum baldigen 25. Jahrestag der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober.

Unter dem Hashtag #BILDindieTonne hat BILDblog nun zu einer Aktion aufgerufen, mit der dem analogen Spam noch etwas Positives abgewonnen werden soll. In dem Aufruf heißt es:

"Zerknüllen Sie am Donnerstag Ihre ungelesene Gratis-"Bild" und werfen Sie sie direkt in den Mülleimer. Machen Sie ein Foto davon und posten Sie es bei Facebook (als Kommentar zu diesem Post) oder Twitter (mit dem Hashtag #BILDindieTonne) oder schicken es uns per E-Mail (BILDindieTonne@bildblog.de). Für jedes Foto, das uns so erreicht, besorgen wir ein Exemplar eines Deutsch-Lernhefts für Asylbewerber. Das Lehrmaterial stellen wir dann Deutschkursen in Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung."
Tatsächlich haben schon zahlreiche BILD-Empfänger auf Twitter entsprechende Bilder veröffentlicht:

BILDblog rechnet ebenfalls vor, dass - obwohl die Sonderexemplare kostenlos verteilt werden - der Massenversand des Blattes ein glänzendes Geschäft für BILD ist. Für eine ganzseitige Anzeige werden den Werbekunden stattliche 4,2 Millionen Euro in Rechnung gestellt.

Da das Budget von Bildblog weitaus geringer ist und eventuell nicht ausreicht, um alle entsorgten BILD-Exemplare in Lernhefte für Asylbewerber umzuwandeln, rufen die Macher von #BILDindieTonne zu Spenden auf.

Die Satire-Seite Der Postillon macht gleichsam weitere Vorschläge, wie man die Gratis-BILD sinnvoll einsetzen kann: 11 praktische Verwendungszwecke für die Gratis-"Bild" zum Jubiläum der Deutschen Einheit

Derweil hat der Axel Springer-Verlag nicht nur einen Gerichtsprozess gegen den Meteorologen Jörg Kachelmann verloren und muss an den Schweizer 630.000 Euro Schadensersatz wegen rufschädigender Hetze entrichten, auch die Eyeo GmbH, die das beliebte Browser-Plugin Adblock Plus vermarktet, konnte sich am Dienstag vor Gericht gegen den Axel Springer-Verlag behaupten.

Springer fühlt sich von dem Werbeblocker in seinem "Kerngeschäft", nämlich dem Vermarkten von Werbung, bedroht. Die Eyeo GmbH zitiert die Anwälte des Axel Springer-Verlages, die sich jedoch "aus dem Zusammenhang gerissen" wiedergegeben sehen, mit den Worten:

"Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen."
Das Landgericht Köln wies Springers Klage dennoch ab. Der Axel Springer-Verlag kündigte an in Berufung zu gehen.

Im Kachelmann-Prozess gab das Landgericht Köln in der Urteilsbegründung zu Protokoll:

"[…] Der Kläger [Kachelmann] wurde durch die Berichterstattung der Beklagten ["Bild"] als gewaltaffiner und frauenverachtender Serientäter charakterisiert, der aus eigensüchtigen Motiven nicht nur mehrere Partnerinnen gleichzeitig gehabt, sondern diese auch systematisch zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse belogen haben soll. Dass eine den Kläger derart abqualifizierende Berichterstattung nicht nur eine erhebliche Prangerwirkung entfaltet und zu einer sozialen Isolation führt, sondern den Kläger zudem mit einem Makel belegt, den er trotz des Freispruchs sein Leben lang mit sich führen wird, bedarf sicherlich keiner weiteren Erörterung."
Besser kann man das, neben dem Verkauf von Werbung, zweite Kerngeschäft von BILD nicht zusammenfassen.

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