Programmbeschwerde gegen ARD-Tagestehmen wegen Schleichwerbung für Buch von Welt-Herausgeber Aust

Die ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien hat bei der ARD-Intendanz formal Programmbeschwerde eingelegt. Hintergrund ist der Vorwurf der Schleichwerbung in einer Nachrichtensendung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks für ein Buch des Welt-Herausgebers Stefan Aust.
Programmbeschwerde gegen ARD-Tagestehmen wegen Schleichwerbung für Buch von Welt-Herausgeber AustQuelle: www.globallookpress.com © Markus Lange/imageBROKER.com

Innerhalb der Tagesthemen vom 24.02.2015, 22:15 Uhr, hat der Publikumskonferenz zufolge ein Fall von Schleichwerbung stattgefunden, der, so die weitere Argumentation in der Programmbeschwerde "für eine Nachrichtensendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als höchst unangemessen angesehen werden kann".

Bei einem Tagesthemen-Beitrag zum NSU-Untersuchungsausschuss in Hessen war während eines Kurzinterviews mit dem Herausgeber der Tageszeitung Die Welt, Stefan Aust, dessen neu erschienenes Buch "Heimatschutz: Der Staat und die Mordserie des NSU" so eingeblendet worden, dass es gestochen scharf ein Viertel des Bildrahmens einnahm.

Die Publikumskonferenz führt in ihrer Programmbeschwerde weiter aus, dass weder während des Berichtes, noch während der Einblendung in irgendeiner Weise auf das Buch und dessen Platzierung hingewiesen wurde.

Abschließend stellt die Publikumskonferenz fest:

"Es verbietet sich bereits der Versuch, innerhalb einer Nachrichtensendung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mittels Schleichwerbung dem Absatz eines Werkes nachzuhelfen, selbst wenn es sich um ein publizistisch wertvolles handeln sollte."

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