Wirtschaft

Berliner Gericht: Yukos' Ex-Aktionäre sollen Russland 188.000 Euro Prozesskosten zahlen

Ein deutsches Gericht hat ehemalige Yukos-Aktionäre angewiesen, Moskau die Gerichtskosten für einen Prozess zu erstatten. Diese entstanden im Rahmen des langjährigen Schiedsverfahrens zwischen drei früheren Anteilseignern des ehemaligen russischen Konzerns Yukos und Russland.
Berliner Gericht: Yukos' Ex-Aktionäre sollen Russland 188.000 Euro Prozesskosten zahlenQuelle: Sputnik

Ein Berliner Gericht hat ehemalige Aktionäre von Hally's Parsons Green, die mit der inzwischen erloschenen Ölgesellschaft Yukos verbunden waren, angewiesen, Russland seine Gerichtskosten in Höhe von 188.000 Euro zu erstatten. Das verkündete Andrej Kondakow, der Leiter des International Legal Protection Center, das Russland im Yukos-Fall vertritt, gegenüber TASS. Er erklärte:

In diesen Tagen hat das Berliner Landgericht ein Urteil gefällt, wonach ehemalige Aktionäre der Firma Hally's Parsons Green Russland 188.000 Euro an Gerichtskosten erstatten sollten, die mit einem von Deutschland im Jahr 2015 eingeleiteten Verfahren zur Forderung Russlands nach 50 Milliarden US-Dollar in Übereinstimmung mit den bekannten Entscheidungen des Den Haager Schiedsgerichts verbunden sind.

Nach Angaben des Anwalts war Deutschland das fünfte Land, in dem ein Gericht die ehemaligen Yukos-Aktionäre dazu verurteilte, Russland die Anwaltskosten im Zusammenhang mit unbegründeten Klagen und Verfahren im Ausland, die von den Strukturen von Hally's Parsons Green eingeleitet wurden, zu erstatten.

Zuvor trafen Gerichte in Schweden, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Belgien ähnliche Entscheidungen. Kondakow erklärte weiter:

Inzwischen erreicht die Gesamtsumme der Prozesskosten, die nach den Urteilen der westlichen Gerichte von ehemaligen Yukos-Aktionären für Russland eingezogen wurde oder hätte eingezogen werden sollen, 5,7 Millionen US-Dollar.

Er betonte, dass Russland seine Bemühungen um den Ausgleich der Prozesskosten im Zusammenhang mit der Verteidigung seiner Rechtsinteressen fortsetzen werde.

Das Ständige Schiedsgericht in Den Haag ordnete 2014 an, dass Russland fast 50 Milliarden US-Dollar an Unternehmen zahlen müsse, die mit ehemaligen Yukos-Aktionären verbunden sind – Yukos Universal Limited, Hulley Enterprises Limited und Veteran Petroleum Limited. Das Gericht entschied, dass die Schritte Russlands gegen Yukos als Enteignung von Investitionen unter Verstoß gegen Artikel 45 der Energiecharta angesehen werden könnten, die Russland unterzeichnet, aber nicht ratifiziert hatte. Am 20. April 2016 befand das Bezirksgericht Den Haag diese Entscheidung für ungültig und erklärte, dass Russland nicht verpflichtet sei, die 50 Milliarden US-Dollar zu zahlen.

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