Russland

"Gemeinsame Verteidigung" – Aus den Verträgen mit den Volksrepubliken Donezk und Lugansk

Moskau hat Inhalte der Freundschaftsverträge zwischen Russland und den Volksrepubliken Donezk (DVR) und Lugansk (LVR) öffentlich gemacht. Sie umfassen eine gemeinsame Verteidigung gegen externe Aggression und das Recht, die Militärinfrastruktur des jeweils anderen zu nutzen.
"Gemeinsame Verteidigung" – Aus den Verträgen mit den Volksrepubliken Donezk und LuganskQuelle: Sputnik © Alexei Nikolski

Der russische Präsident Wladimir Putin hat die Volksrepubliken Donezk und Lugansk als unabhängige Staaten anerkannt und zusammen mit den Chefs der DVR und LVR, Denis Puschilin und Leonid Passetschnik, entsprechende Dekrete unterzeichnet. Bereits vergangene Woche hatte die russische Staatsduma mit überwältigender Mehrheit dafür gestimmt, den Kreml zur Anerkennung der Donbass-Republiken aufzufordern. In der Nacht zum Dienstag wurden die Inhalte der Verträge über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Russischen Föderation und den beiden Volksrepubliken auf der Webseite der Staatsduma publik gemacht. Sie sind inzwischen ratifiziert und sollen zunächst über zehn Jahre Bestand haben, mit der Möglichkeit einer automatischen Verlängerung.

Die Vereinbarungen umfassen wichtige Punkte, die die künftige Zusammenarbeit der Vertragsparteien regeln sollen. So räumt ihnen Artikel 5 das Recht ein, "militärische Infrastruktur und Stützpunkte auf dem Territorium des jeweils anderen Partners zu errichten, zu nutzen und auszubauen". Der Kreml hatte zuvor bereits Friedenstruppen aus Russland in die beiden Volksrepubliken entsandt, bis ein formeller Vertrag über die militärische Zusammenarbeit vorliegt.

Artikel 6 verbietet es den Unterzeichnern, "jeglichen Blöcken oder Bündnissen beizutreten, die gegen einen von ihnen ausgerichtet sind". Außerdem schreibt die Klausel vor, dass jeder Vertragspartner dafür sorgen muss, dass sein Territorium nicht dafür genutzt wird, um von dort aus Angriffe gegen den jeweils anderen zu führen.

Artikel 11 sieht die Freizügigkeit der Bürger der Vertragsstaaten innerhalb deren Hoheitsgebiete vor und verpflichtet sowohl Russland als auch die DVR und LVR, "ein vereinbartes Maßnahmenpaket zur Regelung der Ein- und Ausreise von Bürgern aus Drittstaaten in ihr oder aus ihrem Hoheitsgebiet zu entwickeln und umzusetzen".

Artikel 13 verpflichtet die Vertragsparteien außerdem, den "Schutz der ethnischen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Identität nationaler Minderheiten zu gewährleisten und Bedingungen zu schaffen, um diese Identität zu bewahren und weiterzuentwickeln". Gleichzeitig obliegt es den Unterzeichnern, die individuellen und kollektiven Rechte von Minderheiten zu garantieren, ohne dass sie gegen ihren Willen Assimilierungsversuchen ausgesetzt werden.

Die Volksrepubliken Donezk und Lugansk im östlichen Donbass haben im Jahr 2014 ihre Unabhängigkeit von der Ukraine erklärt, nachdem von den USA unterstützte Nationalisten die demokratisch gewählte Regierung in Kiew gestürzt hatten. Sie ersuchten damals um eine Anerkennung durch Russland, doch Moskau lehnte ab und bestand darauf, dass der Konflikt eine innerukrainische Angelegenheit sei.

Russland hatte daraufhin zusammen mit Frankreich und Deutschland das sogenannte Normandie-Format ins Leben gerufen, um im Rahmen der Kontaktgruppe einen Waffenstillstand zwischen Kiew und den abtrünnigen Volksrepubliken zu vermitteln. Zum wichtigen Meilenstein im Verhandlungsprozess wurde die Unterzeichnung der Minsker Abkommen im Februar 2015, in denen die Grundprinzipien zur Umsetzung des Friedensplans verankert wurden.

Die Vereinbarungen sahen unter anderem vor, dass die Ukraine den beiden Donbass-Regionen weitgehende Autonomie gewährt und deren Sonderstatus in ihrem Grundgesetz festschreibt. Seitdem hat sich Kiew jedoch wiederholt geweigert, diesen Verpflichtungen nachzukommen.

In seiner Ansprache an die Nation am Montagabend fasste der russische Staatschef Wladimir Putin diese Entwicklung zusammen und kündigte die Anerkennung der Souveränität der Volksrepubliken Donezk und Lugansk an. Die Maßnahme bezeichnete er als "längst überfällig".

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