Nordamerika

"Cloud Act": US-Behörden erhalten Zugriff auf europäische Daten

US-Behörden sollen durch den sogenannten "Cloud Act" in Zukunft offiziell leichteren Zugriff auf im Ausland gespeicherte E-Mails haben. Doch auch EU-Instanzen dürften vom erleichterten Datenzugriff profitieren.
"Cloud Act": US-Behörden erhalten Zugriff auf europäische DatenQuelle: RT

Im Zuge des sogenannten "Cloud-Act"-Abkommens kann das US-Justizministerium mit anderen Staaten Abkommen schließen, um entsprechende Anfragen zu beschleunigen und langwierige diplomatische Prozesse zu umgehen.

Cloud steht in diesem Fall für "Clarifying Lawful Overseas Use of Data" ("Klärung der rechtmäßigen Nutzung von Daten in Übersee").

Anlass für das Gesetz ist ein seit Jahren schwelender Streit zwischen den US-Strafverfolgungsbehörden und dem Softwarekonzern Microsoft. Konkret ging es um den von der Antidrogenbehörde DEA im Jahr 2013 verlangten Zugriff auf das Outlook-Konto eines mutmaßlichen Drogenhändlers, der jedoch auf einem Microsoft-Server in Irland gespeichert war. US-Recht hingegen gilt nur innerhalb der Vereinigten Staaten. Der Konzern verweigerte den Zugriff, auch, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Durch das neue Gesetz könnte sich der schwelende Rechtsstreit als obsolet erweisen.

Am 21. März zeigte sich der Microsoft-Chefjurist Brad Smith denn auch zufrieden mit dem neuen Daten-Gesetz:

Der jetzt vorgelegte Cloud Act definiert einen modernen rechtlichen Rahmen dafür, wie Strafverfolgungsbehörden grenzüberschreitend auf Daten zugreifen können. Er ist ein guter Kompromiss, der sowohl die Interessen der Politik als auch die der Technologieunternehmen berücksichtigt.

Gerichtliche Auseinandersetzungen müssten sowohl Technologieunternehmen als auch Politik dann nicht mehr fürchten.

Der Cloud Act sieht die Einführung eines Verfahrens vor, welches den Strafverfolgungsbehörden eine rechtssichere und dennoch schnelle Möglichkeit an die Hand gibt, unter Einbeziehung der lokalen Behörden an die entsprechenden Daten zu kommen. Umgekehrt sieht das Gesetz demnach auch einen Zugriff auf in den USA gespeicherten Daten durch ausländische Behörden vor.

Bedingung für die Datenabkommen sei demzufolge, dass die Partnerstaaten die persönlichen Freiheitsrechte und die Privatsphäre respektieren. Für "qualifizierte ausländische Regierungen", wie es in dem Gesetz heißt, würde es in Zukunft einfacher, an in den USA gespeicherte Daten zu gelangen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof der USA wird bis Ende Juni erwartet. Sowohl Demokraten als auch Republikaner unterstützen das neue Gesetz, ein schneller Weg durch die gesetzgebenden Instanzen ist also wahrscheinlich.

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