Newsticker

Betrunkener Lokführer verpasst Halt - Bahn kündigt Konsequenzen an

Mit knapp 2,5 Promille ist ein betrunkener ICE-Lokführer an Wittenberg vorbeigerauscht. Der Zugchef habe dann Bundespolizisten angesprochen, die in dem ICE saßen - und in Bitterfeld sei der Lokführer wenig später herausgeholt worden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei Pirna am Mittwoch. Der Vorfall ereignete sich am Dienstagabend im ICE 993 von Hamburg nach Leipzig. Der Lokführer sei in Bitterfeld abgelöst worden, teilte die Deutsche Bahn auf Anfrage mit.
Betrunkener Lokführer verpasst Halt - Bahn kündigt Konsequenzen an Quelle: www.globallookpress.com

Die örtliche Polizei habe den Atemalkoholwert gemessen und 2,49 Promille gemessen, sagte der Bundespolizeisprecher. Medienberichten zufolge sollte der Zug eigentlich um 22.10 Uhr in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) halten. Er sei mit 65-minütiger Verspätung an seinem Ziel Leipzig angekommen. Als offizieller Grund sei eine "Verzögerung im Betriebsablauf" angegeben worden. Die Reisenden, die nach Wittenberg wollten, seien mit der S-Bahn zurückgefahren, sagte ein Bahn-Sprecher.

In der Mitteilung des Unternehmens heißt es: "Wir entschuldigen uns bei unseren Fahrgästen für die Unannehmlichkeiten, die sie durch die Situation in Lutherstadt Wittenberg bzw. Bitterfeld hatten. Selbstverständlich gelten auch in diesem Fall die Entschädigungsregeln der Fahrgastrechte vollumfänglich."

Für Lokführer gilt eine Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen würden nach einem strengen Regelwerk geahndet, so die Bahn. Der Triebfahrzeugführerschein werde sofort eingezogen und dem Eisenbahnbundesamt übergeben. (dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.