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EuGH: Europäisches Zentralbank darf billionenschwere Anleihen kaufen

Die umstrittenen billionenschweren Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) sind nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts rechtens. Die EZB verstoße damit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und nicht gegen ihr Mandat, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.
EuGH: Europäisches Zentralbank darf  billionenschwere Anleihen kaufen Quelle: www.globallookpress.com

Die Zentralbank hatte zur Bewältigung der Eurokrise mehrere Kaufprogramme für Wertpapiere aufgelegt, die das Ziel haben, Zinsen zu drücken und Geld leichter verfügbar zu machen. Damit sollten die Wirtschaft und die Inflation angekurbelt werden.

In diesem Rechtsstreit ging es um ein Teilprogramm namens PSPP zum Erwerb von Wertpapieren des öffentlichen Sektors, das im März 2015 startete. Monat für Monat wurden dabei an den sogenannten Sekundärmärkten Anleihen für zweistellige Milliardenbeträge gekauft. Mittlerweile hat die EZB weit mehr als zwei Billionen Euro investiert.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den EuGH um eine rechtliche Bewertung gebeten. Aus dessen Sicht könnte das Programm das Mandat der EZB sowie Zuständigkeiten der EU-Staaten verletzen. Die Kläger um die Euro-Kritiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel kritisieren, dass die EZB durch das Kaufprogramm zum größten Gläubiger der Euro-Staaten aufgestiegen sei. Aus ihrer Sicht finanziert die EZB dadurch zudem massiv die Staatsverschuldung.

Die Luxemburger Richter erklärten nun, dass es an dem Kaufprogramm nichts zu beanstanden gebe. Die EZB habe als vorrangiges Ziel, die Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten und eine Inflationsrate von knapp zwei Prozent zu erreichen. Damit sie dies wirksam tun könne, seien Anleihenkäufe gerechtfertigt.

Zudem würden keine Staaten bevorzugt. Das Kaufprogramm richte sich nicht nach den Finanzierungsbedürfnissen der Länder. Die Käufe erfolgten vielmehr über einen festgelegten Schlüssel. Zudem sei der Kauf von Papieren mit einem hohen Risiko nicht erlaubt.

(dpa)

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