Newsticker

Ein Toter und drei Verletzte bei Explosion vor FSB-Zentrale in Nordrussland: Ermittlung wegen Terror

Eine Explosion hat sich am Gebäude der Regionalverwaltung des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB im nordrussischen Archangelsk ereignet. Dies teilte die Nachrichtenagentur TASS unter Verweis auf Aussagen von Rettungskräften am Mittwochmorgen mit. Ein Mensch wurde getötet, weitere drei verletzt.
Ein Toter und drei Verletzte bei Explosion vor FSB-Zentrale in Nordrussland: Ermittlung wegen TerrorQuelle: Sputnik

Wie die russische Nationale Antiterror-Behörde mitteilte, hat ein 17-jähriger Mann einen Sprengsatz zum Eingang des Gebäudes gebracht. Die Bombe war in seinen Händen explodiert, nachdem er sie aus seiner Tasche geholt hatte, hieß es. Der Mann wurde schwer verletzt. Er erlag seinen Verletzungen, während die Rettungskräfte ihm medizinische Hilfe leisteten. Nach Angaben von TASS war der Tote kein FSB-Mitarbeiter, seine Identität wurde festgestellt.

Drei FSB-Mitarbeiter, die sich zum Zeitpunkt der Explosion am Eingang des Gebäudes befanden, wurden verletzt.

Das Gebäude wurde evakuiert, die Straße davor abgesperrt. Wie der Gouverneur der Oblast Archangelsk, Igor Orlow, gegenüber Medien sagte, untersuchten die Ermittler derzeit den Tatort nach Spuren.

Das russische Ermittlungskomitee hat eine Ermittlung wegen Terrorismus eingeleitet.

Mehr zum ThemaRusslands Inlandsgeheimdienst FSB zerschlägt IS-Zelle in Tatarstan

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.