Newsticker

Gericht hebt Todesstrafe für Sudanesin wegen Tötung von Ehemann auf, der sie vergewaltigte

Nach weltweiter Empörung über den Fall der Sudanesin Noura Hussein hat ein Gericht die Todesstrafe für die 19-Jährige aufgehoben. Stattdessen habe das Gericht in Khartum eine Haftstrafe von fünf Jahren verhängt, sagte Abdulla Ibrahim, einer von Husseins Anwälten, am Dienstag.
Gericht hebt Todesstrafe für Sudanesin wegen Tötung von Ehemann auf, der sie vergewaltigteQuelle: www.globallookpress.com

Hussein wurde Amnesty International zufolge im Alter von 16 Jahren gegen ihren Willen mit einem Mann verheiratet. Als diese ihm demnach Sex verweigerte, vergewaltigte er sie mithilfe von drei männlichen Verwandten, die sie festhielten. Als er sie später erneut vergewaltigen wollte, verteidigte sie sich mit einem Messer und fügte ihm tödliche Verletzungen zu, wie Amnesty erklärte. Vergangenen Monat war Hussein zum Tode verurteilt worden.

Internationale Persönlichkeiten wie das Model Naomi Campbell hatten sich mit der 19-Jährigen solidarisch gezeigt. Mehr als 1,4 Millionen Menschen unterschrieben eine Online-Petition, die zur Gerechtigkeit für Hussein aufrief. Auch die Vereinten Nationen und die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hatten das Todesurteil scharf kritisiert. (dpa)

Mehr zum ThemaLynchjustiz in Mexiko: Mob wirft mutmaßlichen Vergewaltiger ins Gehege zweier Kaimane

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.