Newsticker

Bundesregierung scheitert mit Sperrklausel-Plan gegen Kleinstparteien

Bei der Europawahl im kommenden Jahr bekommen deutsche Kleinstparteien wie die Piraten und die NPD aller Voraussicht nach erneut ihre Chance auf einen Einzug ins Europaparlament. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist die Bundesregierung mit dem Vorhaben gescheitert, über die EU rechtzeitig eine neue Sperrklausel beschließen zu lassen. Dadurch sollten deutsche Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis bei der Wahl 2019 keinen Sitz im Europaparlament bekommen.
Bundesregierung scheitert mit Sperrklausel-Plan gegen KleinstparteienQuelle: www.globallookpress.com

Die geplante Änderung hätte im kommenden Jahr beispielsweise die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Piratenpartei, die rechte NPD, die Freien Wähler oder die Partei von Satiriker Martin Sonneborn treffen können. Sie alle hatten bei der Wahl 2014 den Einzug ins Europäische Parlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht kurz zuvor die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz ersatzlos gestrichen hatte.

Vermutlich dürfte die Sperrklausel zwar doch noch beschlossen werden. Eine Umsetzung für die Wahl am 26. Mai 2019 würde dann aber gegen den europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen. Die Leitlinien der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen nämlich vor, dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte. Hält sich die Bundesregierung daran, kann die Sperrklausel, die zwischen zwei und fünf Prozent liegen soll, erst bei der Wahl 2024 zum Einsatz kommen. (dpa)

Mehr zum Thema - Deutschland in EU-phorie - aber Skepsis gegenüber Politik weiterhin hoch

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.