Meinung

Der eingeschränkte Rechtsstaat: Wie das herrschende Recht sich von den Bürgern entfremdet

Die Zahl der Bürger, die kein Vertrauen mehr in die Rechtsprechung hat, nimmt zu. Das ist kein Wunder. Wer sich die äußerst fragwürdige Haltung des obersten Gerichtes zu einer Reihe wichtiger Fragen anschaut, kann schnell die Ursache ausmachen.
Der eingeschränkte Rechtsstaat: Wie das herrschende Recht sich von den Bürgern entfremdetQuelle: www.globallookpress.com © dpa/Frank Rumpenhorst

von Hasan Posdnjakow

Glauben Sie noch, Sie leben in einem echten Rechtsstaat? Sie haben Zweifel? Damit stehen sie nicht allein da. Laut einer aktuellen Umfrage schmilzt das Vertrauen der Deutschen in die Rechtsprechung dahin. Über 40 Prozent der Befragten erklärten, sie haben eher geringes oder gar kein Vertrauen in die Justiz.

Dieser Vertrauensverlust kommt nicht von ungefähr. Wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahrzehnte anguckt, ist es eigentlich überraschend, dass er noch nicht viel eher eingetreten ist. Einige Schlüsselereignisse haben maßgeblich zu dieser Vertrauenskrise beigetragen.

Zu nennen wäre an erster Stelle der völkerrechtswidrige Krieg gegen Jugoslawien im Jahr 1999. Er war weder von dem UN-Sicherheitsrat autorisiert, noch handelte es sich um einen Verteidigungskrieg. Somit war es eindeutig ein weder von der UN-Charta noch vom Grundgesetz gedeckter Angriffskrieg. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder räumte dies Jahre später selbst ein.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte jedoch einen Antrag der damaligen PDS-Fraktion gegen den Jugoslawienkrieg ab. Somit legitimierte das höchste Gericht der BRD faktisch den ersten deutschen Angriffskrieg seit 1945.

Eine weitere schändliche Episode der deutschen Juristerei ereignete sich im Jahr 2006. Nachdem bekannt geworden war, dass der deutsche BND die Invasion des Iraks seitens der US-Armee unterstützt hatte, stellten Friedensaktivisten Strafanzeige gegen die ehemalige Bundesregierung.

Der Generalbundesanwalt lehnte diese jedoch ab. Seine Begründung dafür war haarsträubend. Die Vorbereitung eines Angriffskrieges sei zwar verboten, nicht aber dessen Durchführung:

Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar, so dass auch die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar ist."

Na dann prost Mahlzeit!

Ein weiteres Beispiel ist die Frage, ob Hartz-IV-Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Jahr 2015 hatte das Sozialgericht in Gotha schwere verfassungsrechtliche Einwände gegen diese festgestellt und um eine Entscheidung seitens des Bundesverfassungsgerichts gebeten. Das oberste bundesdeutsche Gericht vertagt aber diese kritische Entscheidung von Jahr zu Jahr weiter. Somit werden die hochumstrittenen Zwangsmaßnahmen weiterhin gegen Millionen von Menschen angewandt.

Stattdessen beschäftigen sich die Verfassungsrichter lieber mit viel wichtigeren Themen, etwa im letzten Jahr mit der Frage, ob ein "drittes Geschlecht" im Geburtenregister eingetragen werden darf. Ein Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen wird dagegen erst in mehreren Jahren erwartet.

Ein weiteres Beispiel für die zunehmende Entfremdung des deutschen Rechtssystems und der Rechtsprechung von der allgemeinen Bevölkerung ist das aktuelle GEZ-Urteil. Im Prinzip gleicht das derzeitige GEZ-System einem Zwangsabonnement. Dieses absurde System hat das Bundesverfassungsgericht insgesamt als verfassungsgemäß eingestuft.

Man stelle sich vor, dass man etwa die Cuxhavener Nachrichten abonnieren möchte. Ein Einzelabo gibt es aber nicht. Stattdessen kann man sie nur abonnieren, wenn man gleich die Bild-Zeitung, den Berliner Kurier, die Zeit und etliche weitere Zeitungen, die man eigentlich gar nicht haben möchte, mitabonniert. Dazu kommt noch, dass man gar keine Wahl hat: Man muss das Abonnement abschließen! Im schlimmsten Fall droht bei Verweigerung eine Zwangshaft. Zudem müssen im aktuellen System sowohl eine zehnköpfige WG als auch eine alleinerziehende Mutter im Niedriglohnsektor den gleichen Zwangsbeitrag entrichten. Nur sehr begrenzte Personenkreise sind von dem Rundfunk"beitrag" befreit.

Der Beitrag eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte darin bestehen, wirklich objektiv über die nationale und internationale Politik und gesellschaftliche Themen zu berichten sowie den Bereich der Hochkultur, der zwangsläufig in den kommerziellen Sendern kaum vorkommt, abzudecken.

Alle darüber hinausgehenden, zudem sündhaft teuren Seifenopern und andere niveaulose "Unterhaltungs"programme, die sich ARD, ZDF & Co leisten, sind, egal welchen rechtswissenschaftlichen Tricksereien man sich bedient, von dem Standpunkt des gesunden Menschenverstandes aus betrachtet, nicht mit der Zielvorgabe zu vereinbaren, ein Grundangebot – die Betonung liegt bei Grund! – anzubieten.

Wen sollte es wundern, wenn angesichts dieser zunehmenden Schere zwischen der Auslegung des Rechts und den Wünschen und Bedürfnissen der normalen Bürger mittlerweile auch die Justiz, neben der Politik, der Wirtschaft und den etablierten Großmedien, in eine Vertrauenskrise geraten ist?

RT Deutsch bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.