Kurzclips

Merkel zu neuem Einwanderungsgesetz: "Brauchen neue Fachkräfte und müssen sie weltoffen aufnehmen"

Bundeskanzlerin Angela Merkel traf gestern im Kanzleramt mit Bundesministern und Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretern zusammen, um über das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz zu diskutieren. Dieses soll ab 1. März 2020 in Kraft treten und es Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtern, nach Deutschland zu kommen. Merkel betonte, dass es wichtig sei, dabei "als ein weltoffenes, als ein interessiertes Land" aufzutreten, da der "Wettbewerb um Fachkräfte" hoch sei.
Merkel zu neuem Einwanderungsgesetz: "Brauchen neue Fachkräfte und müssen sie weltoffen aufnehmen"

Merkel erklärte: 

Wir haben Fachkräftemangel und in sofern haben wir ein Interesse daran, gute Fachkräfte zu bekommen. Und dafür braucht man Abläufe, die auch vernünftig sind und die deutlich machen, dass Deutschland daran interessiert ist, dass Menschen zu uns kommen, die bestimmte Arbeiten verrichten, die sonst niemand verrichtet. 

Das wirklich Wichtige ist, dass wir in den Drittländern als ein weltoffenes, als ein interessiertes Land rüberkommen. Denn es ist nicht so, dass nur wir auf der Welt Fachkräfte suchen, sondern dass es einen großen Wettbewerb in diesem Bereich gibt. 

Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, betonte, dass besonders bürokratische Hürden abgebaut werden müssen und die Menschen sich hier auch wohl und aufgenommen fühlen müssten:

Ganz wichtig ist es, dass uns wirklich klar ist, wenn die Menschen hier bleiben sollen, aus teilweise fernen Ländern, dann ist es wichtig, dass sie sich hier zu Hause fühlen können nach einer gewissen Zeit, dass sie ins Sozialsystem nicht nur des Unternehmens, sondern auch der Gemeinde des Lebensraums eingebunden sind.

Auf dem Portal der Bundesregierung "Make it in Germany" können sich Unternehmen und ausländische Fachkräfte über Möglichkeiten und Perspektiven in Deutschland informieren. Es finden sich dort Informationen auf Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Indonesisch, Italienisch, Koreanisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Türkisch und Vietnamesisch sowie Spanisch, Englisch und Französisch.

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das mit dem kommenden März in Kraft tritt, soll es Nicht-EU-Bürgern erleichtert werden, nach Deutschland zu migrieren. 

Als Fachkraft gelten künftig Menschen "mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren". Kann eine solche Fachkraft einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot nachweisen, entfällt künftig auch die sogenannte Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. 

Das bedeutet, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob für den konkreten Arbeitsplatz eine Bewerberin oder ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht.

Und weiter heißt es:

Die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher, d. h. nicht-akademischer Ausbildung ist nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt. Mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung erlaubt der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung auch diesen Fachkräften den Zugang zu allen Berufen, für die sie ihre Qualifikation befähigt.

Möchte eine Fachkraft nach Deutschland kommen, um hier nach einem Arbeitsplatz zu suchen, erhält sie, sofern ihr "Lebensunterhalt für den Aufenthalt gesichert ist und der angestrebten Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse vorhanden sind", eine Aufenthaltsgenehmigung von bis zu sechs Monaten dazu. Auch Studieninteressierte und Ausbildungsinteressierte können diese Möglichkeit wahrnehmen.

Bürokratische Verfahren sollen beschleunigt und erleichtert werden. 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.