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Brüssel: "Hijabis Fight Back" – Tausende protestieren gegen Kopftuchverbot an Universitäten

Tausende Menschen haben sich am Sonntag im Zentrum von Brüssel versammelt, um gegen ein Kopftuchverbot an Universitäten zu protestieren. Das Verbot sei eine Form der Unterdrückung, wie Marie Lecocq, eine regionale Abgeordnete, erklärte. Auslöser war die Entscheidung des belgischen Verfassungsgerichts, das einer Universität recht gab, das Tragen religiöser Symbole zu verbieten, um Neutralität in der Hochschulbildung zu wahren.
Brüssel: "Hijabis Fight Back" – Tausende protestieren gegen Kopftuchverbot an Universitäten

Kopftuchträgerinnen und ihre Unterstützer kamen deshalb zu Tausenden unter dem Hashtag #HijabisFightBack in der belgischen Hauptstadt zusammen.

Souailha Amri, die Sprecherin einer Studentenorganisation, erklärte zum Protest, sie sei sehr erfreut, dass sich so viele daran beteiligten.

Wir haben nicht mit einer so hohen Beteiligung gerechnet, was beweist, dass es ein Problem gibt und dass die Politiker etwas dagegen unternehmen müssen. [...] Wir haben uns versammelt, um unsere Ablehnung zum Ausdruck zu bringen, weil wir umfassende Neutralität fordern. Es ist der Staat, der neutral sein muss, nicht wir.


Marie Lecocq, Mitglied des Brüsseler Regionalparlaments der Partei Ecolo, nannte ein solches Verbot eine Form der Unterdrückung:

Die Tatsache, ein Kopftuch zu verbieten, ist eine Form der Unterdrückung, die in unserer Gesellschaft existiert, um die Rechte der Frauen einzuschränken und in diesem Fall den Zugang zu höherer Bildung zu behindern.

Die Demonstranten brachten Schilder mit Aufschriften wie "Hände weg von meinem Kopftuch" und "Mein Recht" mit. 

Der Protest wurde von einer Reihe lokaler NGOs organisiert, die muslimische Frauen vertreten und sich für die soziale Eingliederung einsetzen.

Anfang Juni entschied das belgische Verfassungsgericht, dass ein Kopftuchverbot in der Hochschulbildung weder gegen die belgische Verfassung noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Dem Gericht zufolge werde dadurch auch nicht die Religionsfreiheit oder das Recht auf Bildung verletzt.

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