Deutschland

Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut tagt – Gutachter sehen Rechtsverstöße

Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages prüft, ob Verkehrsminister Scheuer durch Abschluss von Pkw-Maut-Verträgen geltendes Vergaberecht verletzt hat. Der Europäische Gerichtshof hatte gegen die Maut entschieden, nachdem einige Verträge bereits unterzeichnet worden waren.
Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut tagt – Gutachter sehen RechtsverstößeQuelle: Reuters © Annegret Hilse

Zum Zeitpunkt der Vergabe einiger Aufträge im Vorgriff auf die Einführung der umstrittenen Pkw-Maut bestand noch keine Rechtssicherheit. Die Verträge wurden vom Verkehrsministerium unter der Leitung vom Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Ende 2018 unterzeichnet. Im Juni 2019 entschied abschließend der Europäische Gerichtshof gegen diese in Deutschland geplante Maut. Das Verkehrsministerium kündigte daraufhin die bereits geschlossenen Verträge wieder. 

Allerdings sind die Vertragsabschlüsse bei Kündigung mit Zahlungen von Schadensersatz verbunden, welche nun natürlich zu Lasten des Steuerzahlers gehen.

Am Donnerstag kommt der eigens gebildete Untersuchungsausschuss in Berlin erneut zusammen. Sachverständige werden sich zu dem Vorgehen des Verkehrsministeriums im Lichte des Haushalts- und Vergaberechts bei den "Maut-Verträgen" äußern. 

Verkehrsminister Scheuer bestreitet alle Vorwürfe gegen ihn. Gutachter sehen die Vorwürfe dagegen als berechtigt an. Die Kanzlei Chatham erstellte eines von zwei Gutachten und spricht darin von Verstößen "gegen das geltende Vergaberecht" in "mehrfacher Hinsicht". Die geführten Verhandlungsgespräche seien unzulässig gewesen. Es bestünde der begründete Verdacht, dass es sich bei dieser Auftragsvergabe um eine rein wirtschaftliche Entscheidung gehandelt habe. Die Gespräche im Rahmen der Verhandlungen hätten zudem im Geheimen stattgefunden. 

Insgesamt fordern die beiden Firmen Kapsch und CTS Eventim für die geplatzte Mauterhebung nun 560 Millionen Euro Schadenersatz. Um den Streit beizulegen, leitete Scheuer ein Schiedsverfahren bezüglich der Schadenersatzforderungen ein. Er sieht Ansprüche auf Entschädigung als gar nicht gegeben an. Ende Januar wird der Untersuchungsausschuss erneut zusammentreten.

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