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"Massiver Eingriff in Pressefreiheit" – Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel war rechtswidrig

Der G20-Gipfel in Hamburg bleibt vor allem wegen der Krawalle in Erinnerung. Doch während des Gipfels wurden auch einigen Journalisten nachträglich Akkreditierungen zur Berichterstattung entzogen. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht in Berlin nun entschied.
"Massiver Eingriff in Pressefreiheit" – Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel war rechtswidrigQuelle: AFP

Der nachträgliche Entzug zweier Akkreditierungen für Journalisten zum G20-Gipfel in Hamburg im Sommer 2017 war – einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge – rechtswidrig. Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen hätten nicht vorgelegen, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin am Mittwoch sagte. Nachträglich eingetretene Tatsachen, auf deren Grundlage allein dieser Ausschluss möglich gewesen wäre, gab es demnach nicht. Es ging in dem Verfahren konkret um die Klagen von zwei Journalisten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Dieses erste Urteil könnte sich für weitere, analoge Fälle als bedeutsam herausstellen.

Der G20-Gipfel vor gut zwei Jahren war überschattet von heftigen Krawallen in der Hansestadt. Während dieses Gipfeltreffens wurden aber auch nachträglich einer ganzen Reihe von Journalisten die Akkreditierungen für ihre Berichterstattungen entzogen. Die Gesamtzahl betrug 32 – laut früheren Angaben der Bundesregierung. Seinerzeit war dieser ungewöhnliche Schritt mit angeblichen sicherheitsrelevanten Erkenntnissen begründet worden. Bei einer Akkreditierung handelt es sich um die anlassbezogene Zulassung von Journalisten zur Berichterstattung, die im Vorfeld angemeldet werden muss.

Ein Jurist, der die Seite der Bundesrepublik vertrat, betonte nun in der Verhandlung am Mittwoch, dass sich die Sicherheitslage in der Stadt mit dem Verlauf "dramatisch" verändert hätte. Man hatte unter hohem Zeitdruck Entscheidungen treffen müssen, ob man die bereits erteilten Akkreditierungen dieser Journalisten wieder entzieht, sagte er mit Blick auf die beiden Kläger.

Vom Verfassungsschutz hätte es geheißen, dass eine Nähe zu linksextremen Gruppierungen bestünde. Das hätte man in der Situation wegen des Zeitdrucks nicht konkret überprüfen können. Man wollte – so der Tenor – kein Risiko eingehen und hätte sich dann für den Ausschluss entschieden. Die Seite der Beklagten wollte so in der Verhandlung erreichen, dass die vorliegenden Klagen abgewiesen werden. Dem folgten die Richter der 27. Kammer jedoch nicht. Das Urteil erging noch am ersten Verhandlungstag. Die Gewerkschaft Verdi spricht von einem "wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit".

Die Anwälte der Kläger betonten in der Verhandlung, dass der Entzug der Akkreditierung ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit gewesen war. Konkrete Vorwürfe hätten nicht vorgelegen, und die Entscheidung wäre nicht aufgrund von Sachverhalten getroffen worden. Das Bundespresseamt hätte die Informationen vom Verfassungsschutz überprüfen müssen.

Es ist nach Gerichtsangaben das erste Mal gewesen, dass Klagen zu den nachträglich entzogenen Akkreditierungen beim G20-Gipfel verhandelt wurden. Insgesamt liegen dem Verwaltungsgericht in Berlin, das wegen des Dienstsitzes des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung zuständig ist, neun Klagen vor. Gegen die Entscheidung des Gerichts von Mittwoch kann seitens der Beklagten noch ein Antrag auf Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

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