Wenn die Presse nervt – Ministerien zahlen horrende Summen zur Abwehr von Anfragen
Die höchste Summe an Steuergeldern für die Abwehr von Presseanfragen gibt das Bundesamt für Verfassungsschutz aus. Im Zeitraum von 2013 bis 2018 ließ sich der Inlandsgeheimdienst diesen Dienst externer Anwaltskanzleien 74.000 Euro kosten. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hervor.
380 Euro pro Stunde: Das zahlt die #Bundesregierung an #Kanzleien, um Anfragen von #Presse#Medien abzuwehren. Eine Antwort des @BMJV_Bund gibt auch Hinweise warum welche #Anwälte mandatiert werden. Details von @markus_sehlhttps://t.co/xGBnpYiWJ5
— Legal Tribune Online (@lto_de) 15. Oktober 2019
Mit einigem Abstand folgen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die in diesen Jahren rund 49.000 Euro zu dem Zweck ausgab, und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Naturgemäß gibt der Inlandsgeheimdienst die meisten Steuergelder zur Abwehr von Auskunftsansprüchen aus", so Renner.
Das Auswärtige Amt hat in dem Zeitraum immerhin knapp 20.000 Euro an Rechtsanwälte gezahlt, um Presseanfragen nicht selbst zu beantworten. Insgesamt gaben die Behörden in diesem Zeitraum für die Abwehr von über 200.000 Euro an Steuergeldern aus.
Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs wurde am häufigsten beauftragt, einzelne Mandate gingen an KPMG, Raue, Busse & Miessen und Taylor Wessing.
Kosten alleine für die Bundesministerien: 200.000 Euro - bei einem Stundesatz von 250 bis 380 (!) Euro. @martinarenner dazu: "Naturgemäß gibt der Inlandsgeheimdienst die meisten Steuergelder zur Abwehr von Auskunftsansprüchen aus." pic.twitter.com/OErIgMaAGD
— FragDenStaat.de (@fragdenstaat) 16. Oktober 2019
Laut Legal Tribune Online berücksichtigt das Bundesjustizministerium bei dieser Antwort offenbar nur Anfragen nach den Pressegesetzen – nicht aber Presseanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), fordert stattdessen ein Presseauskunftsgesetz und kritisiert solche "Informationsblockaden":
Es ist skandalös, dass Bundesbehörden Medienanwälte mit Stundensätzen von bis zu 380 Euro reich machen, um für sie unbequeme Fragen von Journalistinnen und Journalisten abzuwehren", so Überall.
Mit Stundensätzen zwischen 250 Euro und 380 Euro wurden die jeweiligen Kanzleien per Honorar vergütet, nicht nach dem sonst üblichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
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