Deutschland

Polizeigewerkschaft: Zu viele vermeintlich natürliche Todesfälle in Rheinland-Pfalz

Laut der Gewerkschaft der Polizei werden im Bundesland Rheinland-Pfalz 150 Todesfälle fälschlicherweise als natürlich eingestuft. Schätzungsweise bis zu 60 Tötungsdelikte bleiben wegen mangelhafter Leichenuntersuchung unentdeckt. Den Ärzten fehlt es an Zeit und Ausbildung.
Polizeigewerkschaft: Zu viele vermeintlich natürliche Todesfälle in Rheinland-PfalzQuelle: Reuters © Hannibal Hanschke

In Rheinland-Pfalz sterben pro Jahr etwa 45.000 Menschen. Notärzte stellen eine vorläufige Todesbescheinigung aus. Anschließend erfolgt eine Bescheinigung des Hausarztes. Die Qualifikation der Hausärzte reicht aber oft nicht aus. So wurden rund 60 Tötungsdelikte nicht als solche erkannt. Damit in Zukunft keine Tötungsdelikte mehr unendeckt bleiben, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Einführung des "Österreichischen Modells". 

Jeder Bezirk sollte demnach Ärzte haben, die qualifiziert genug sind, um Leichen zu untersuchen und festzustellen, ob es sich um eine natürliche Todesursache oder aber um einen Tötungsdelikt gehandelt hat. Die Ärztekammer ist gegen die Forderungen und verweist auf den Ärztemangel. Zumal gäbe es bereits Fortbildungsprogramme. 

Mehr zum ThemaTötung zweier Polizisten in Triest: Polizeigewerkschafter beklagt mangelnde Sicherheit

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.