Deutschland

Polizei gibt bekannt: US-Militärflugzeug nahe Trier abgestürzt

Ein US-Militärflugzeug ist am Dienstag nahe Trier abgestürzt. Nach ersten Erkenntnissen handele es sich um einen US-amerikanischen Kampfjet, teilte ein Sprecher der Polizei Trier mit. Nach Angaben des Bürgermeisters von Zemmer stürzte die Maschine über einem dortigen Waldgebiet ab.
Polizei gibt bekannt: US-Militärflugzeug nahe Trier abgestürzt

Laut dem Nachrichtensender SWR3 soll es sich bei dem abgestürzten Flugzeug um einen Kampfjet vom Typ F-16 handeln. Dieser soll am Dienstagmittag bei Zemmer im Kreis Trier-Saarburg abgestürzt sein. Dem SWR zufolge konnte sich der Pilot mit dem Schleudersitz retten. Diese Angabe wurde mittlerweile auch von einem Polizeisprecher bestätigt.

Laut Angaben der Polizei sollen beim Absturz größere Mengen Kerosin ausgelaufen sein. Die Bevölkerung wird gebeten, das Gebiet weiträumig zu umfahren. Mehrere Straßen seien zur Zeit durch die Militärpolizei gesperrt, auch ein Gefahrenstoffzug sei wegen des auslaufenden Kerosins im Einsatz.

Es handelt sich dabei um den dritten Absturz eines Kampfflugzeugs in Deutschland binnen weniger Monate. Bei einem Übungsflug Ende Juni hatten waren zwei Kampfflugzeuge der Bundeswehr vom Typ Eurofighter in der Luft zusammengestoßen und waren abgestürzt. Einer der Piloten verlor dabei sein Leben.

Mehr zum Thema - Zwei Eurofighter-Jets in Mecklenburg-Vorpommern abgestürzt: Ein Pilot tot geborgen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.