Deutschland

Bundespressekonferenz: Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland?

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) legt detailliert dar, dass im Zuge des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 zwar die damalige Sowjetunion, nicht aber die Westalliierten auf ihre Besatzungsrechte in Deutschland verzichteten. RT Deutsch fragte diesbezüglich auf der Bundespressekonferenz nach.
Bundespressekonferenz: Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland?

Das öffentlich zugängige Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) kommt unter dem Titel "Überleitungsvertrag und Feindstaatenklauseln im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland" zu dem eindeutigen Schluss, dass "das weiter gültige Besatzungsrecht in drei große Bereichen" in der Bundesrepublik Deutschland erhalten geblieben ist.

Auszug aus dem Gutachten: 

Von RT-Deutsch-Redakteur Florian Warweg auf das Bundestags-Gutachten und die darin aufgeführten expliziten Verweise auf weiterhin geltendes Besatzungsrecht in der Bundesrepublik angesprochen, leugnete der Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA) zunächst, dass der Wissenschaftliche Dienst den Begriff "Besatzungsrecht" in einem Gutachten verwenden würde, und erklärte weiter: 

Ich glaube nicht, dass es in irgendeiner Form völkerrechtlich korrekt wäre, zu sagen, dass irgendjemand in Deutschland derzeit Besatzungsrechte ausübe.

Ähnlich äußerte sich Regierungssprecher Steffen Seibert. Beide Sprecher taten dies allerdings in offensichtlicher Unkenntnis des Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dessen Fachjuristen kommen nachweislich zu einem anderen Schluss.

RT Deutsch zeigte nach der Bundespressekonferenz dem anwesenden Sprecher des AA das entsprechende Gutachten und bat um eine Nachreichung und Einschätzung durch die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes. Diese Nachreichung erfolgte umgehend, allerdings mit einem entscheidenden Schönheitsfehler: Das AA ignoriert gänzlich die Aussagen des Bundestags-Gutachtens: 

Nachtrag des AA zur RegPK – Ein Sprecher des Auswärtigen Amts: Es bestehen keine fortdauernden Besatzungsrechte in Deutschland, sondern lediglich freiwillige vertragliche Verpflichtungen, die Deutschland als souveräner Staat freiwillig eingegangen ist. 
Der "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" vom 12. September 1990 (sog. "Zwei-plus-Vier-Vertrag") hat die noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte beendet sowie alle noch bestehenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst. In Artikel 7 des Vertrags heißt es abschließend: "Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten." Die Präsenz alliierter Truppen in Deutschland ist im NATO-Truppenstatut sowie seinem Zusatzprotokoll geregelt.

Aber dies ist ja just der Punkt der Fachjuristen im Bundestag: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag hat tatsächlich alle in Deutschland geltenden Besatzungsrechte aufgehoben. Allerdings gab es danach den vom Wissenschaftlichen Dienst beschriebenen Briefwechsel zwischen den westalliierten Besatzungsmächten und der Bundesregierung. Dass die Nachreichung des AA genau diesen zentralen Punkt der Intervention nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag ausklammert, ist blanker Hohn im Umgang mit einer journalistischen Anfrage. Und statt sich fachlich fundiert dieser Thematik zu stellen, gibt das AA mit seinem Agieren tatsächlichen Verschwörungstheorien weiteren Spielraum. Sie tun also genau das, was sie vorgeben, verhindern zu wollen. 

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