Deutschland

74 Jahre nach Shoa: Ex-Berater Netanjahus fordert deutsche Reparationszahlungen des DDR-Anteils

Nachdem Deutschland bereits Milliarden an Reparationszahlungen an Israel geleistet hat, verlangt Aharon Mor nun auch das "fehlende Drittel" von Berlin. Die Rede ist von rund 19 Milliarden US-Dollar, die Israel von der DDR eingefordert und nie erhalten hatte.
74 Jahre nach Shoa: Ex-Berater Netanjahus fordert deutsche Reparationszahlungen des DDR-AnteilsQuelle: AFP © Gali Tibbon

Israel forderte kurz nach der Staatsgründung von beiden deutschen Staaten 1,5 Milliarden US-Dollar an Wiedergutmachungszahlungen für die begangenen Verbrechen während der NS-Zeit, was heute ungefähr 57 Milliarden US-Dollar entspräche. Diese Forderung stellte Israel aber an die westlichen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, in der Hoffnung, dass sie die Deutschen dazu bringen, die Forderungen durchzusetzen. Ein anderer Aspekt dieser Vorgehensweise war der Umstand, dass die israelischen Regierungsvertreter nicht direkt mit den Deutschen an einem Tisch sitzen wollten. Der Hass und der Schmerz saßen noch zu tief.

Wie Prof. Dr. Constantin Goschler, Professor für Zeitgeschichte an der Ruhr-Universität in Bochum, in seinem Beitrag zum Zustandekommen des Luxemburger Abkommens (Wiedergutmachungsabkommen zwischen Deutschland und Israel) schreibt, blieb den Israelis aber keine andere Wahl. Die Siegermächte lehnten es 1951 ab, die israelischen Forderungen durchzusetzen. Israel sollte "notgedrungen in direkte Gespräche mit Bonn eintreten", wie Prof. Dr. Goschler schreibt.

Die DDR zeigte sich nicht bereit, auf solche Gespräche überhaupt einzugehen. Westdeutschland hingegen war enormem Druck der USA ausgesetzt, und so erklärte sich Bundeskanzler Konrad Adenauer im September 1951 bereit, mit Israel in Verhandlung zu treten. Allerdings würde Bonn "nur" zwei Drittel, also eine Milliarde US-Dollar, als Verhandlungsgrundlage akzeptieren, was einem damaligen Gegenwert von etwa 4,2 Milliarden DM entsprach.

Die Argumentation für diese Ausgangslage basierte darauf, dass Westdeutschland etwa zwei Drittel des gesamtdeutschen Territoriums ausmachte und etwa das gleiche Verhältnis bei der deutschen Bevölkerung vorlag, während Ostdeutschland – die damalige DDR – ein Drittel ausmachte.

Auf neutralem Boden in Luxemburg wurden schließlich über sechs Monate Verhandlungen geführt, bis am 10. September das Luxemburger Abkommen (oder auch Wiedergutmachungsabkommen) von Adenauer und dem israelischen Außenminister Mosche Scharet sowie Nahum Goldmann, dem Präsidenten der Jewish Claims Conference, unterzeichnet wurde. Die DDR war nicht Vertragspartei dieses Abkommens.

Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich gemäß dem Luxemburger Abkommen zu einer Zahlung von insgesamt 3,45 Milliarden DM, die über einen Zeitraum von 14 Jahren geleistet werden sollte.

Nun fordert aber Aharon Mor, ehemaliger Berater des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu im nationalen Beratungsgremium für die Restitution der Rechte und jüdischen Eigentums, von der deutschen Regierung, dass sie für das "fehlende Drittel" aufkommt. Gemeint ist damit das eine Drittel der ursprünglichen Gesamtforderung von 1,5 Milliarden US-Dollar, die von der Adenauer-Regierung 1951 "nur" zu zwei Dritteln als Verhandlungsgrundlage akzeptiert wurde. Obwohl die ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR) weder Verhandlungspartner war noch das Luxemburger Abkommen von 1952 unterzeichnet hatte, spricht Mor von einer "Schuld des ehemaligen Ostdeutschlands". Diese "Schuld" werde gegenwärtig auf etwa 19 Milliarden US-Dollar geschätzt.

Für den in Polen geborenen Aharon Mor, der nebst seiner Tätigkeit Vorstandsmitglied des European Shoah Legacy Institute (ESLI) auch noch als Major (res.) in der Einheit des Armeesprechers dient, steht fest:

Es ist eine völkerrechtliche Verpflichtung, der die Bundesregierung gegenüber Israel nachkommen muss. Durch die Rückzahlung der Schulden könnte Israel die Kosten für die U-Boote und Schiffe aus Deutschland finanzieren (und) dadurch zwei Milliarden US-Dollar für die israelischen Steuerzahler einsparen. Zusätzlich könnte dieses Geld helfen, um die geplanten Steigerungen des Verteidigungsbudgets zu finanzieren, und Holocaust-Überlebenden für den Rest ihres Lebens helfen.

In seinem Beitrag schreibt Mor, es sei "unvorstellbar", dass "Israel diese riesige deutsche Schuld aufgeben würde". Dabei "korrespondiert" diese israelische Forderung doch mit "Deutschlands Verpflichtung für Israels Sicherheit und Überleben". Bereits im vergangenen Jahr wurde bei einer Sondersitzung des Kabinetts für Politik und Sicherheit der Vorschlag unterbreitet, dass die Finanzierung der geplanten Erhöhung des Verteidigungsbudgets für die nächsten zehn Jahre durch einen deutschen Zuschuss sichergestellt werden könnte.

Weiterhin schreibt er, dass im Januar 1990, kurz nach der deutschen Wiedervereinigung, der israelische Außenminister Mosche Arens seinen Amtskollegen Hans-Dietrich Genscher auf dieses "fehlende Drittel" angesprochen hatte. Genscher soll ihm geantwortet haben, dass man die Angelegenheit innerhalb der Regierung und im Bundestag besprechen werde, wenn die israelische Regierung offiziell bei der deutschen Regierung deswegen anfragt. Doch bis zum heutigen Tage habe sich die israelische Regierung nie dazu geäußert, kritisiert Mor.

Wiederholt hält der ehemalige Berater Netanjahus fest:

Das vereinigte Deutschland hat selbst alle Verpflichtungen von Ostdeutschland übernommen, einschließlich des fehlenden Drittels. Deshalb ist Deutschland nach internationalem Recht dazu verpflichtet, Israel jetzt dieses fehlende Drittel zu bezahlen. Es gibt einen Präzedenzfall, als Deutschland Israel mit kostenlosen Gütern beliefert hatte, wie als es die ersten zwei U-Boote nach dem ersten Golfkrieg lieferte. Der Journalist Eldad Beck behauptet in 'Der Kanzler', dass Deutschland bis jetzt sämtlichen israelischen Anfragen nachgekommen ist. Es wäre in dieser Situation seltsam, dass das Kabinett den Vorschlag, das fehlende Drittel zu verlangen, ignorieren würde, ohne es zuerst mit der deutschen Regierung besprochen zu haben.

Ob Israel überhaupt einen Anspruch aus einer Forderung ableiten könnte, die vor knapp 70 Jahren gestellt wurde und als Verhandlungsgrundlage der damaligen westdeutschen Regierung zu zwei Dritteln anerkannt wurde, ist indessen ungewiss. Sollte die israelische Regierung dem Drängen von Aharon Mor nachgeben und eine offizielle Anfrage an Berlin stellen, dürfte der Fall die hiesigen Staatsrechtler vor diese Frage stellen: Kann eine Forderung, die an die DDR gestellt und von dieser nie anerkannt wurde, nun an das vereinigte Deutschland gestellt werden? 

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