Deutschland

BGH-Urteil: Lufthansa muss Kosten für bewaffnete "Sky Marshalls" in Flugzeugen tragen

Seit bald 17 Jahren sind auf bestimmten Flügen die sogenannten "Sky Marshalls" an Bord. Die Lufthansa wollte die Kosten für deren Beförderung erstattet haben. Mit einer entsprechenden Klage ist sie jetzt vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.
BGH-Urteil: Lufthansa muss Kosten für bewaffnete "Sky Marshalls" in Flugzeugen tragenQuelle: www.globallookpress.com

Die Lufthansa ist mit ihrem Versuch gescheitert, die durch den Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern der Bundespolizei entstehenden Kosten erstattet zu bekommen. Der Bundesgerichtshof (BHG) hat eine entsprechende Klage des Unternehmens als unbegründet zurückgewiesen.

Die Polizisten (die sogenannten "Sky Marshalls") sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord, um im Ernstfall Terroranschläge zu verhindern. Seit 2001 werden sie in Deutschland regelmäßig eingesetzt. Laut Gesetz müssen sie kostenlos befördert werden.

Die Lufthansa hatte sich gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt gesehen und hatte von der Bundesrepublik die Begleichung der sogenannten externen Kosten wie etwa Steuern, Einreisegebühren und Start- und Landekosten in Höhe von 2,3 Milliarden Euro gefordert.

Vor dem Landgericht Potsdam und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht war die Lufthansa mit ihrer Klage bereits gescheitert. Das OLG befand die Kosten von jährlich 300.000 Euro angesichts des Milliardenumsatzes des Unternehmens für überschaubar und den Eingriff in die Berufsfreiheit für gerechtfertigt.

Der BGH bestätigte nun diese Urteile. Die Pflicht zur Beförderung der Beamten diene dem Gemeinwohl. Der durch die Präsenz der Polizisten gegebene Sicherheitsgewinn gleiche den durch die Kosten entstehenden Nachteil mehr als aus.

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