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GroKo hilft Springer & Co beim Sparen: "Schutz vor Altersarmut" gilt nicht für Zeitungszusteller

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist einer der ganz wenigen konkreten Punkte eine massive Schlechterstellung der Zeitungsausträger. Kritiker wittern eine dreiste Lobbyarbeit der großen Medien und Verlage zulasten der Schwächsten.
GroKo hilft Springer & Co beim Sparen: "Schutz vor Altersarmut" gilt nicht für ZeitungszustellerQuelle: AFP

Die Zeitungszusteller werden wohl am intensivsten darauf hoffen, dass die große Koalition noch scheitert. Denn im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD mag das meiste im Ungefähren gelassen worden sein, die Schlechterstellung der Zusteller aber ist sehr detailliert festgeschrieben: Demnach will die große Koalition, dass den Zeitungsausträgern zukünftig drastisch weniger Rentenansprüche zustehen. Der von den Arbeitgebern, also den großen Verlagen und Zeitungen, geleistete Anteil an den Beiträgen soll von 15 auf fünf Prozent abgesenkt werden. Die FAZ, die neben Rubikon als einziges Medium darüber berichtet (nur Printausgabe), stellt dazu fest: "Während für andere Erwerbstätige die Rente verbessert werden soll, sollen Zeitungsboten Ansprüche verlieren."

Das stimmt: Unter Punkt VII stellen die designierten Großkoalitionäre fest, dass sie die "soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten" möchten, und fahren beim Unterpunkt "Rente" fort: "Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu gehören die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut." Solche unkonkreten Anliegen finden sich zuhauf. Scheinbar sollen also Lebensleistungen zwar anerkannt werden, aber nicht die der Zeitungszusteller, die folglich wohl auch auf den (ohnehin nicht konkret) geforderten "Schutz vor Altersarmut" verzichten müssen.

Wörtlich lautet der Passus auf Seite 93 des Koalitionsvertrages so:

Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf fünf Prozent abgesenkt.

Dass hier eine für eine spezielle Berufsgruppe negative Neuerung auffällig detailliert ausformuliert wurde, während ansonsten allgemein gehaltene Wohlfühl-Floskeln den Vertrag dominieren, kommt nicht nur Rubikonverdächtig vor:

Koalitionsverträge sind in aller Regel vage gehalten, durchzogen von Absichtserklärungen, ohne allzu enge Festlegungen. Damit sichern sich die Regierungspartner in spe für den späteren Gesetzgebungsprozess größere Gestaltungsspielräume. Gerade der aktuelle Vertragsentwurf quillt förmlich über vor Unverbindlichkeiten. (…) Der Anschlag auf die Zeitungszusteller duldet dagegen keinen Aufschub.

Wer hat also den Absatz in den Vertrag "bugsiert", wie es die FAZ ausdrückt? Auf Nachfrage erfuhr die Tageszeitung, dass dies auch den Mitgliedern der Koalitionsarbeitsgruppe Soziales "unklar" sei. Das Thema sei dort nicht erörtert worden, es sei laut Beteiligten stattdessen mutmaßlich "über die Chefebene eingespeist worden". Angeblich führe "die Spur zur CSU". Als Motiv wird angeführt, dass der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) "offenbar weiter Kostenprobleme mit dem 2015 eingeführten Mindestlohn geltend" gemacht habe. Versuchen kann man es ja mal, schließlich hatte bereits die letzte große Koalition den Verlagen eine Übergangszeit mit verringertem Mindestlohn bis Ende 2017 gewährt.

Das Medium Rubikon fasst zusammen, wie die Zeitungszusteller in letzten Jahren bereits betrogen wurden:

2015, im Jahr der Einführung der Lohnuntergrenze, erhielten die in großer Mehrheit als Minijobber tätigen Zusteller nicht 8,50 Euro pro Stunde, sondern nur 6,38 Euro (minus 25 Prozent). 2016 bekamen sie mit 7,23 Euro 15 Prozent weniger als der große Rest. Im Vorjahr landeten sie dann endlich bei 8,50 Euro, während zu diesem Zeitpunkt der Regelsatz jedoch bereits bei 8,84 Euro lag.

Die Gewerkschaften sind besorgt: So ist die Vereinbarung laut Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), "völlig unverständlich", und man könne nur hoffen, "dass sie nie ins Gesetzblatt kommt". Hier würde eine Branche "ohne vernünftigen sachlichen Grund" bevorteilt werden, wird die Gewerkschafterin von der FAZ zitiert.

Gegenüber der Tageszeitung Junge Welt bezeichnet Rachel Marquardt von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. das Vorhaben als "Unding". Die Zusteller würden trotz des seit Jahresbeginn endlich auch für sie uneingeschränkt geltenden Mindestlohns immer noch so wenig verdienen, dass "sie die entstehende Lücke in der Rentenkasse wahrscheinlich nicht durch eigene Zuzahlungen schließen können". Das Vorhaben treffe "einmal mehr die Schwächsten".

Dennoch verhalten sich die Gewerkschaften merkwürdig ruhig zu dem Thema. Rubikonmutmaßt gar, dass die Arbeitnehmervertreter vor dem Votum über die große Koalition keine schlechte Stimmung gegen einen ihnen offenbar weitgehend genehmen Koalitionsvertrag machen wollen. Dass die großen Medien, bis auf die FAZ, über diese geplante Ausbeutung zu ihren Gunsten schweigen, ist dagegen nachvollziehbar.

Wobei Schweigen nicht das richtige Wort ist, denn an den passenden Stellen äußern sich Medienmacher sehr wohl zum "Problem" Mindestlohn: So etwa Mathias Döpfner, Chef des Springer-Verlags und Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der in einem "Neujahrsgruß an die Verleger, Herausgeber und Geschäftsführer der BDZV-Mitgliedsunternehmen" am 8. Januar auch die "Zeitungszustellung in alle Haushalte in Deutschland" thematisierte, wie Rubikon zitiert: Diese müsse "weiterhin möglich und durch geeignete Maßnahmen für die Verlage finanzierbar bleiben". Denn professioneller Journalismus sei für die "Verteidigung der Demokratie gegen populistische Strömungen wichtiger denn je". Gerade die Tageszeitungen leisteten "einen unverzichtbaren Beitrag hierzu – in der Region und im Lokalen".

Und dann fordert Döpfner: "Die neue Bundesregierung muss zügig über entsprechende Sicherungsmaßnahmen entscheiden." Die designierte neue Regierung hat bereits Vollzug gemeldet.

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