Deutschland

Berlin: Keine Corona-Lockerungen über Weihnachten

Die Corona-Maßnahmen werden bundesweit verschärft – außer für die Weihnachtszeit. Doch in Berlin, einem Corona-Hotspot, gelten über die Weihnachtstage strengere Regeln als anderswo. Der Berliner Senat will auf diese Weise die hauptstädtischen Infektionszahlen drücken.
Berlin: Keine Corona-Lockerungen über WeihnachtenQuelle: www.globallookpress.com © Stefan Zeitz via www.imago-image

Neue Begrenzungen beim Einkaufen, schärfere Corona-Maßnahmen für Schulen und strenge Kontaktbeschränkungen für Weihnachten – da kommt im Dezember einiges auf die Berliner zu. Die Menschen in der Hauptstadt müssen sich auf Feiertage im kleinen Kreis einstellen – das gilt auch für Silvester. Denn der Senat hat am Donnerstag entschieden, die von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für private Treffen über die Feiertage in Berlin nicht umzusetzen.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) begründete das mit der Infektionslage: "Wir müssen einen langen Atem haben, um gemeinsam durch diese lange Pandemie zu kommen", sagte er nach einer Sondersitzung des Senats. "Und es darf uns jetzt nicht die Puste ausgehen." Die Zahl der Neuinfektionen war am Donnerstag um 1.110 gestiegen. Seit Donnerstag vergangener Woche sind in der Millionenstadt nachweislich mehr als 100 Menschen im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus verstorben.

Der Regierende, die Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (B'90/Grüne) und der Kultursenator Klaus Lederer (Linke) machten deutlich, dass sie davon ausgehen, dass angesichts der Infektionslage auch im Januar nicht mit Lockerungen der Beschränkungen zu rechnen sei. Über das weitere Vorgehen wolle der Senat dann bis Mitte Dezember beraten. Insgesamt setzte der Senat die Vereinbarungen aus der Videokonferenz der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch weitgehend um – und geht bei den Kontaktbeschränkungen für Weihnachten und Silvester eben noch darüber hinaus.

Hintergrund der im Vergleich zu anderen Ländern schärferen Maßnahmen in Berlin ist der neue Hotspot-Grenzwert, auf den sich Bund und Länder geeinigt hatten: Ab einer Zahl von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche sollen die Corona-Regeln demnach nochmals verschärft werden. In Berlin lag ebendieser Wert am Donnerstag bei 215,6.

In Berlin sollen sich über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, wobei keine Vorgaben gemacht werden, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Kinder im Alter unter 14 Jahren können noch dazukommen. Das bedeutet aber, dass beispielsweise eine Familie mit drei jugendlichen Kindern ohne Großeltern feiern muss.

Bund und Länder hatten sich hingegen am Mittwoch für Treffen "im engsten Familien- oder Freundeskreis" vom 23. Dezember bis 1. Januar auf eine Obergrenze von zehn Personen verständigt, nicht eingerechnet Kinder (bis 14 Jahre).

Bereits zum 1. Dezember werden die Kontaktbeschränkungen in Berlin analog zum Bund-Länder-Beschluss verschärft. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind wegen der Infektionslage dann auf maximal fünf Personen des eigenen oder eines weiteren Haushalts beschränkt. Bisher gilt eine Obergrenze von zehn Personen. Kinder bis 12 Jahren sind davon ausgenommen. Bund und Länder hatten die Anhebung der Altersgrenze für Kinder auf 14 Jahre vorgeschlagen.

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown wird in Berlin bis zum 22. Dezember verlängert. Unter anderem bleiben Gaststätten und zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Theater und Schwimmbäder weiter geschlossen. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, den Teil-Lockdown wegen der Infektionslage fortzusetzen – nach dem gemeinsamen Beschluss war allerdings vorgesehen, die Maßnahmen bis 20. Dezember zu befristen.

Beschränkungen beim Einkaufen sollen vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen durch die verringerte Zahl der Kunden gelten, die sich gleichzeitig in Geschäften aufhalten dürfen, wie Pop mitteilte. Bund und Länder vereinbarten, dass sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die größere Gesamtfläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

Die Maskenpflicht auf Straßen wird ausgeweitet. Sie muss künftig auch auf Parkplätzen, im unmittelbaren Umfeld von Geschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie in Warteschlangen in der Öffentlichkeit beachtet werden. Müller sagte, sie werde auf praktisch allen Straßen gelten, wo es viele Geschäfte und damit Begegnungen und Kontakte gebe. Schon jetzt greift auf 35 Berliner Straßen und Plätzen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Maskenpflicht in Schulen wird ausgeweitet. Sie gilt künftig im Unterricht auch in den Klassen 5 und 6 an den Grundschulen und Gemeinschaftsschulen in allen Berliner Bezirken mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Für ganz Berlin lag dieser Wert am Donnerstag bei 215,6. An weiterführenden Schulen gilt sie bereits jetzt.

Solange Berlin einen Wert von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen aufweist, haben Schulen die Möglichkeit, vom Präsenzunterricht abzuweichen. Das gilt für die Jahrgangsstufen 8 und 11 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie in den Jahrgangsstufen 8 und 9 an den Gymnasien. In der Regel werden Lerngruppen dann geteilt, der Unterricht findet einerseits in der Schule, andererseits unter schulischer Anleitung zu Hause statt. Die Abschlussjahrgänge sollen grundsätzlich im Präsenzunterricht bleiben.

Zu Silvester wird es in Berlin allerdings kein generelles Böllerverbot wegen der COVID-19-Pandemie geben. An belebten Plätzen, wo sich normalerweise zum Jahreswechsel besonders viele Menschen versammeln, sollen Böllerverbotszonen ausgewiesen werden. Solche gab es das schon im Vorjahr – die Innenverwaltung hatte bereits angekündigt, auch für dieses Jahr entsprechende Orte zu prüfen. Ein allgemeines Verbot für Silvesterfeuerwerk, wie es etwa von Bündnis 90/Die Grünen gefordert wurde, kommt aber nicht.

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(dpa/rt)

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