
Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll im Schnelldurchlauf beschlossen werden

Im Schnelldurchlauf soll heute (18. November) das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft treten. Im Bundestag wird ab 12 Uhr über den Antrag von CDU/CSU und SPD beraten und anschließend abgestimmt – die zweite und dritte Lesung sollen innerhalb von drei Stunden vollzogen sein. Um 15 Uhr kommt der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen, um das Gesetz zu bestätigen. Am Abend soll dieses Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Unterschrift vorliegen. Damit wird das Gesetz rechtskräftig.

Die Tagesschau bestätigt: "Viel schneller kann man das vorgegebene Prozedere einer Gesetzesänderung nicht durchziehen." Als Grund für die "Eile" führt sie an, dass "etliche Gerichte einzelne Corona-Maßnahmen in den Ländern gekippt" haben, weil diese "unverhältnismäßig" seien oder "nicht ausreichend begründet".
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird ein neuer Paragraf 28a ins Gesetz eingefügt, der "besondere Schutzmaßnahmen" gegen die Corona-Maßnahmen regeln soll. Er beinhaltet konkret, welche Maßnahmen Landesregierungen und zuständige Behörden wie etwa die Gesundheitsämter zur Eindämmung einer Pandemie verordnen dürfen. Dazu gehören:
- Abstandsgebote
- Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum
- das Beschränken oder Untersagen von Übernachtungsangeboten, Reisen, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen
- das Schließen von Geschäften
- das Anordnen einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass solche Rechtsverordnungen zeitlich zu befristen sind – grundsätzlich mit einer Geltungsdauer von vier Wochen. Sie können aber unlimitiert verlängert werden.
Die vorgeschlagene Änderung ist nicht die erste Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes seit dem Beginn der Corona-Krise. Im Frühjahr wurde schon eingefügt, dass der Bundestag eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" feststellen kann. Damit übergab er dem Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Der Zustand der epidemischen Lage ist bis heute in Kraft. Der Bundestag kann diesen bei entsprechender Mehrheit wieder beenden.
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Protest gegen die Gesetzesänderung
Gegen das Infektionsschutzgesetz und gegen die schnelle Durchsetzung in Bundestag und Bundesrat mehrt sich der Widerstand von Opposition und Kritikern der Corona-Maßnahmen. Bei tagesschau.de wird der Vorwurf von Kritikern dargestellt, das Infektionsschutzgesetz komme dem Ermächtigungsgesetz gleich, das die NS-Diktatur 1933 erlassen habe, um den Reichstag auszuhebeln. Gegen diesen Vorwurf wehren sich führende Politiker von CDU/CSU und SPD – so zum Beispiel SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil via Twitter:
Wer das mit dem Infektionsschutzgesetz gleichsetzt und so komplett gegen unsere Geschichte argumentiert, dem geht es nicht um ernsthafte demokratische Auseinandersetzung. Dem geht es um das Kaputtmachen, um das Spalten.
— Lars Klingbeil 🇪🇺 (@larsklingbeil) November 17, 2020
Geplante Demonstrationen vor dem Bundestag und Bundesrat wurden vom Bundesministerium verboten. Protestaktionen werden aber an zahlreichen Orten in Berlin erwartet. Ein großes Polizeiaufgebot wurde in Stellung gebracht.
Die Oppositionsparteien im Bundestag lehnen die geplante Gesetzesänderung größtenteils ab. Die Vorsitzende der Partei Die Linke, Katja Kipping, kritisiert vor allem die Machtkonzentration, die das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn damit festschreibe. Die Partei wolle die Gesetzesänderung geschlossen ablehnen. Deutlich ist auch die Kritik der Linken-Politikerin Sevim Dağdelen:
Die @Linksfraktion wird heute geschlossen den Gesetzentwurf zum #Infektionsschutzgesetz ablehnen. Es beinhaltet schwere Grundrechtseingriffe und ist bestimmt durch Beliebigkeit und unzureichende parlamentarische Kontrolle. #coronavirus#Coronapic.twitter.com/RjisZcsNYp
— Sevim Dağdelen, MdB (@SevimDagdelen) November 18, 2020
Auch der FDP-Vorsitzende Christian Lindner lehnt die vorgeschlagene Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab: "Für uns ist der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte unverändert zu groß." Zudem kritisierte er, dass als Bemessungsgrenze für Corona-Maßnahmen allein die Zahl der Infektionen gelten solle. Christian Jung (FDP) twitterte, dass die FDP-Bundestagsfraktion einstimmig beschlossen habe, den Gesetzentwurf abzulehnen:
Die FDP-Bundestagsfraktion hat einstimmig beschlossen, den Gesetzentwurf für ein #Infektionsschutzgesetz morgen im Deutschen Bundestag abzulehnen. @fdpbt
— Christian Jung (@c_jung77) November 17, 2020
Laut AfD besteht mit dem neuen Gesetzentwurf die Gefahr, dass es zu weitreichenden Einschränkungen der Grundrechte komme. Die Partei spricht von "Passagen, die an schlimmste Diktaturzeiten erinnern". Auf Twitter stellt sich etwa die AfD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz klar gegen das Infektionsschutzgesetz:
Wir als #AfD haben eine klare Position zu Grund- und Freiheitsrechten! Diese dürfen nicht auf dem Altar der #Angst und #Panik geopfert werden. Die AfD-Landesgruppe #RheinlandPfalz / #Saarland sagt NEIN zum #Infektionsschutzgesetz! pic.twitter.com/i6ohGuyTZO
— Sebastian Münzenmaier, MdB (@S_Muenzenmaier) November 16, 2020
Relativ zurückhaltend äußern sich die Grünen. Fraktionschef Anton Hofreiter kritisiert zwar das chaotische Vorgehen der Bundesregierung. Den Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz bewertet er jedoch eher positiv: "Wir fordern seit Monaten, dass es Verbesserungen gibt, was die Rechtssicherheit angeht. Eines der größten Probleme wäre, wenn aufgrund nicht ausreichender rechtlicher Legitimation die Maßnahmen nach und nach vor Gericht fallen würden."
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Die Bundesregierung verteidigt Gesetzesänderung und Vorgehen
Dagegen zeigen sich Union und SPD sehr zufrieden mit dem neuen Gesetzentwurf und dem schnellen Vorgehen bezüglich dessen Einsetzung. CDU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus findet, dass damit Voraussetzungen getroffen wurden, um "angemessen, verhältnismäßig, aber auch flexibel" reagieren zu können. Mit der Gesetzesänderung sitze das Parlament "auf dem Fahrersitz" bei der Bewältigung der Corona-Pandemie.
Das exponentielle Wachstum der #Corona-Infektionen ist gestoppt. Doch noch immer sind die täglich gemeldeten Zahlen des RKI hoch, zu hoch. Daher haben Bund & Länder heute die geltenden Maßnahmen weiter konkretisiert. Eine Übersicht lesen Sie hier: 👉🏼https://t.co/cRymUYBKtPpic.twitter.com/UIWxwluw3K
— CDU Deutschlands (@CDU) November 16, 2020
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, betonte die Notwendigkeit einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. Es sei schließlich "Gift für das Vertrauen der Menschen, wenn Gerichte Corona-Maßnahmen aufheben". Zudem sagte er, dass nun vorgeschrieben sei, dass alle verordneten Corona-Maßnahmen "zeitlich begrenzt und begründet sein müssen". Der neue Entwurf grenze den Flickenteppich der einzelnen Länderverordnungen ein und führe zu mehr Einheitlichkeit.
Das Parlament muss neben den Entscheidungen der Bundesregierung und der MinisterpräsidentInnen eine entscheidende Rolle spielen. Das passiert mit diesem Gesetz. Das Gesetz stärkt das Parlament und die Rechte der gewählten Abgeordneten.
— Lars Klingbeil 🇪🇺 (@larsklingbeil) November 17, 2020
Die SPD-Fraktion konnte sich gegenüber der CDU/CSU allerdings nicht durchsetzen, was höhere Hürden für bundesstaatliche Eingriffsrechte bei Schließungen von Schulen und Kitas angehe.
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