Deutschland

"Würdevoll schlagen" – Oldenburger Staatsanwalt relativiert Gewalt gegen Kinder

In einem Prozess um Kindesmisshandlung vor dem Landgericht im niedersächsischen Oldenburg hat ein Staatsanwalt Strafmilderungsgründe unter anderem mit Zitaten aus der Bibel und unter Berufung auf Ansichten von Papst Franziskus begründet.
"Würdevoll schlagen" – Oldenburger Staatsanwalt relativiert Gewalt gegen KinderQuelle: Gettyimages.ru

Wie die Nordwest-Zeitung berichtete, hatte sich der Staatsanwalt auf den Bibelsatz "Wer sein Kind liebt, der züchtigt es" berufen und erklärt, auch Papst Franziskus halte es für in Ordnung, wenn man seine Kinder "würdevoll schlage". Außerdem soll er gesagt haben, dass es noch gar nicht so lange her sei, dass das Schlagen der eigenen Kinder erlaubt war. In anderen Ländern sei das Züchtigen noch heute an der Tagesordnung.

Einem Bericht des NDR zufolge war die Vorsitzende Richterin am Landgericht Oldenburg ob der Aussagen des Staatsanwalts fassungslos, hätten Prozessbeobachter berichtet. Bei dem Prozess steht ein Vater unter Anklage, weil er seine jüngste Tochter geschlagen haben soll. Der Angeklagte hatte seine Taten zugeben und damit begründet, dass er von seinen Kindern provoziert worden sei.

Seine älteste Tochter hatte den Mann angezeigt und ausgesagt, dass sie Schreie gehört und gesehen habe, dass ihr Vater mit einem Gürtel in der Hand aus dem Kinderzimmer ihrer jüngeren Schwester gekommen sei. Auch sie selbst sei in ihrer Kindheit vom Vater geschlagen worden. In Deutschland ist das Schlagen von Kindern seit dem Jahr 2000 verboten. Kinder haben laut Paragraf 1631 II des Bürgerlichen Gesetzbuches das "Recht auf eine gewaltfreie Erziehung". Schlagen Eltern ihre Kinder doch, können sie nach Paragraf 223 des Strafgesetzbuches wegen Körperverletzung belangt werden.

Die wörtliche Aussage des Staatsanwaltes in dem Berufungsverfahren lasse sich nicht nachvollziehen, sei inhaltlich aber zutreffend, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Die Behörde bedauerte in der Mitteilung "die überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl ihres Anklagevertreters".

Weiter erklärte Sprecher Mathias Hirschmann: "Religiöse Begründungen gehören nicht in ein Plädoyer. Es darf kein Zweifel an staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen aufkommen, und schon gar nicht dürfen religiöse Erwägungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren." Der Vorgang vom Mittwoch sei Gegenstand einer internen Aufarbeitung. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde liege nicht vor.

Dem niedersächsischen Justizministerium wurde der Vorfall nach eigenen Angaben am Donnerstagmorgen bekannt. Es sei von der Staatsanwaltschaft ein Bericht erfordert worden, um den Vorgang bewerten zu können, so ein Ministeriumssprecher. "Dass Kinder ein gesetzliches verbrieftes Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben, steht natürlich außer Frage."

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