Deutschland

Angebliche "Stammbaumforschung" der Stuttgarter Polizei: Medienmythen und Realitäten

Die deutschen Medien haben einen neuen "Skandal". Die Stuttgarter Polizei würde zur Aufklärung der Krawallnacht am 21. Juni "Stammbaumforschung" betreiben, Verweise auf Praktiken aus dem Dritten Reich dürfen da nicht fehlen. Doch die Fakten- und Rechtslage zeichnet ein ganz anderes Bild.
Angebliche "Stammbaumforschung" der Stuttgarter Polizei: Medienmythen und RealitätenQuelle: www.globallookpress.com

Zunächst ist festzuhalten, dass der Begriff "Stammbaumforschung" nach aktuellem Stand nicht von der Stuttgarter Polizei verwendet wurde. Der Begriff ist eine vom Stuttgarter Grünen-Stadtrat Marcel Roth lancierte Zuspitzung. Der Polizeipräsident der baden-württembergischen Landeshauptstadt Franz Lutz erklärte öffentlich:

Ich habe diesen Begriff definitiv nicht verwendet – weder wörtlich, wie es behauptet wird, noch indirekt.

Die Stuttgarter Polizei hat zudem auf ihrem Twitter-Account das Protokoll der fraglichen Gemeinderatssitzung veröffentlicht, das die Darlegung des Polizeipräsidenten bestätigt.

Der Sprecher des Innenministeriums Steve Alter erklärte auf der Bundespressekonferenz ergänzend: 

Bei der Feststellung von Straftaten erheben wir alle möglichen täterbezogenen Informationen, beispielsweise das Lebensalter, das Geschlecht, den Bildungsgrad und bei nicht volljährigen Tätern selbstverständlich auch Informationen zum Elternhaus. Die Stuttgarter Polizei hat deutlich gemacht, dass es sich bei dem überwiegenden Teil der 39 Tatverdächtigen um Jugendliche und Heranwachsende handelt. Gerade bei diesem Personenkreis sind Aspekte der Prävention von besonderer Bedeutung. Insofern ist es polizeiliches Standardvorgehen, dass auch das soziologische Umfeld solcher Täter im Rahmen der Erforschung des Sachverhalts mit einbezogen wird. Dies schließt selbstverständlich auch die Eltern mit ein.

Die Rechtslage ist diesbezüglich tatsächlich eindeutig. Laut Paragraf 43 des Jugendgerichtsgesetzes gibt es einen gesetzlichen Auftrag, das Umfeld und die Lebensumstände von jenen, die unter das Jugendstrafrecht fallen, umfassend zu ermitteln.

Dass bei Jugendlichen die Eltern zum Umfeld gehören, gilt dabei als unbestritten. Die Absicht des Gesetzes zielt, und das geht in der aktuellen medialen Diskussion komplett unter, auf eine bessere Behandlung des jeweiligen Einzelfalles und damit tendenziell zugunsten der jugendlichen Beschuldigten.

Dies, wie vom Stuttgarter Grünen-Stadtrat und den darauf anspringenden Medien getan, als "Stammbaumforschung" zu bezeichnen, ist gelinde gesagt gewagt. Es rückt das Handeln der polizeilichen Ermittler in die Nähe zu Praktiken aus dem Hitlerfaschismus. Dabei beabsichtigt der Paragraf 43 des Jugendgerichtsgesetzes genau das Gegenteil, das in Absicht und Wirkung zu dem ist, was unter den Nazis ab 1933 stattfand.

Hintergrund:

In der Nacht zum 21. Juni war es in Stuttgart zu Auseinandersetzungen gekommen. Randalierer hatten Schaufenster zerstört und Geschäfte geplündert. Polizeiangaben zufolge waren 400 bis 500 Menschen an den Ausschreitungen beteiligt oder hatten zugeschaut. Es wurden 32 Polizisten verletzt, 40 Verdächtige wurden ermittelt, zum Großteil Minderjährige. 

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