Deutschland

Landesbank Baden-Württemberg kündigt Kunden ohne App und Smartphone die Kreditkartenverträge

Die Landesbank Baden-Württemberg hat entschieden, dass sie ab Juli 2020 nur noch Kreditkartenzahlungen freigibt, wenn diese per Mobilgeräte-App getätigt werden. Wer das nicht möchte und den neuen Bedingungen widerspricht, dem wird der Vertrag gekündigt.
Landesbank Baden-Württemberg kündigt Kunden ohne App und Smartphone die KreditkartenverträgeQuelle: www.globallookpress.com

Kunden der Landesbank Baden-Württemberg (BW-Bank) wandten sich diese Woche an den Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring und schilderten ihm, wie ihnen Kreditkartenverträge gekündigt wurden – wegen ihrer Weigerung, ein (hinreichend "modernes") Smartphone und die entsprechende Banking-App zu erwerben.  

Wie Häring auf seinem Fachportal "Geld und mehr" ausführt, teilte ihm unter anderem ein Kunde der Landesbank mit, dass er von der BW-Bank Ende Juni ein Schreiben erhielt, in welchem ihm mitgeteilt wurde, er werde künftig nur noch mit einer App seine Kreditkarte mobil oder im Internet nutzen können. Das konkrete Schreiben lautete:

Damit Sie weiterhin Ihre BW-Bank Kreditkarte für Einkäufe im Internet nutzen können,[…] registrieren Sie sich bitte jetzt für das neue Verfahren BW-Secure, denn zukünftig werden Online-Kreditkartenzahlungen nur noch mit der neuen BW-Secure-App möglich sein! Wenn Sie bei der Registrierung Ihre Mobilfunknummer angeben, können Sie direkt auch weitere digitale Dienste der BW-Bank (z. B. Mobile Payment) mit Ihrer Kreditkarte nutzen.

Beigefügt waren zudem die neuen Bedingungen für die Nutzung des BW-Secure-Verfahrens, die als angenommen gelten, wenn diesen nicht bis zum 15. Juli widersprochen wird. 

Das heißt im Rückschluss, alle Menschen, die über kein modernes Smartphone verfügen oder bewusst auf die überwachungsanfälligen Mobilgeräte und die respektiven Apps verzichten, sind ab Juli von der Nutzung von Kreditkarten beim elektronischen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Häring bezeichnet dies in seinem Beitrag als "ziemlich radikalen Umgang".

Der bereits erwähnte Kunde wandte sich daraufhin an die BW-Bank und erklärte: 

Mir steht kein Smartphone oder Tablet zur Verfügung, das über ein hinreichend sicheres Betriebs­system verfügt, um sensible Zahlungsvorgänge per TAN-App durchzuführen. Zudem kann ich nicht gewährleisten, dass Bestell-App, Banking-App und TAN-App nicht auf demselben Gerät installiert sind, was der Zwei-Faktor-Authentifizierung zuwiderläuft. Daher lehne ich Ihre angekündigte Umstellung des BW-Secure-Verfahrens auf TAN-App ab. Zudem widerspreche ich fristgerecht den "Bedingungen für die Nutzung des BW-Secure-Verfahrens (BW-Secure-App mit 3D-Secure-Verfahren) in der Fassung vom 20.4.2020.

Verpflichtung zum Besitz von zwei Smartphones?

Mit Wirkung ab Ende Juli wurde ihm daraufhin der Kreditkartenvertrag gekündigt. Verschärfend in den neuen Bedingungen kommt hinzu, dass Kunden de facto dazu verpflichtet werden, zwei Smartphones oder andere Mobilgeräte zu nutzen. Denn laut dem Reglement der BW-Bank "darf das Mobilgerät, mit welchem über die BW-Secure-App die Freigabe der Kartenzahlung bzw. des Vorgangs erfolgt, nicht gleichzeitig für die Online-Kartenzahlung genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationskanäle)".

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