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Neues Demonstrationsgesetz in Frankreich: Die Tricksereien des Monsieur Macron

Ein von der Mehrheit der Linken und einigen Mitgliedern der Regierungspartei kritisiertes "Anti-Randalierer-Gesetz" wurde am Dienstag vom französischen Senat endgültig verabschiedet. Im Vorfeld der Abstimmung griff Macron zu einem umstrittenen Manöver.
Neues Demonstrationsgesetz in Frankreich: Die Tricksereien des Monsieur MacronQuelle: Reuters © Gonzalo Fuentes

von Timo Kirez

Am Abend des 12. März verabschiedete das Parlament in Paris durch eine Schlussabstimmung im Senat endgültig das sogenannte "Anti-Randalierer-Gesetz", das von der Regierung im Rahmen der Gelbwesten-Demonstrationen auf den Weg gebracht wurde. Das Gesetz ermöglicht es den Präfekten, Demonstrationsverbote gegen Personen zu verhängen, die sie als eine öffentliche Gefahr einschätzen.

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Die Funktion eines Präfekten in Frankreich geht auf die Zeit Napoleons zurück, der das Amt im Jahr 1800 einführen ließ. Der Präfekt stellte den verlängerten Arm der Zentralregierung in den französischen Regionen (Départements) dar und ist mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Er trägt militärische Uniform und hat einen militärischen Rang. Die zweite Regelung des neuen Gesetzes legt ein Vermummungsverbot fest. War Vermummung bis jetzt nur eine Ordnungswidrigkeit, so ist sie nun eine Straftat, die mit bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.

Der französische Innenminister Christophe Castaner hatte das Gesetz mit viel Theatralik verteidigt:

Eine kleine Minderheit von Rohlingen droht, zielt, attackiert. Diese Rohlinge treiben ihr Unwesen in Paris, bis hin zur Beschädigung von Symbolen der Republik. Sie treiben überall in Frankreich ihr Unwesen, nur ihrem Durst nach Chaos gehorchend.

Das Gesetz stieß von Beginn an auf Kritik. Sogar die Macron ansonsten wohlgesonnene Financial Times ließ sich zu einem für ihre Verhältnisse vernichtenden Artikel hinreißen. Der Beitrag beginnt mit den Worten:

Schnell, nennen Sie [mir] dieses Land: [Es wurde] Diese Woche vom UN-Menschenrechtschef wegen übermäßiger Gewalt gegen Demonstranten kritisiert, seine Regierung hat eine Reihe von Gesetzentwürfen vorgeschlagen, um Demonstrationen zu unterdrücken, Netzwerke von Dissidenten aufzulösen, eine "offizielle Wahrheit" zu fördern und Inhalte in sozialen Medien zu unterdrücken. Jetzt sinniert der Präsident [dieses Landes] offen über die Ernennung von Beamten zur Beaufsichtigung der Medien und zur Kontrolle der Nachrichten.

Die linke Oppositionspartei La France Insoumise von Jean-Luc Mélenchon bezeichnete das neue Gesetz als "ruchlos und freiheitsfeindlich". Damit dürfte Macron gerechnet haben – doch was ihn überrascht haben dürfte, ist der Widerstand aus den eigenen Reihen. Ganze 50 Abgeordnete seiner Bewegung "La République en Marche" enthielten sich am 5. Februar in der Nationalversammlung der Stimme, als das Gesetz dort beraten wurde.

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Um bei der zweiten Abstimmung im Senat kein Risiko einzugehen, griff Macron zu einem umstrittenen Kniff. Bereits am 11. März, noch vor der Abstimmung, teilte der Sprecher der Elysée-Palastes, Benjamin Griveaux, mit, dass Macron das französische Verfassungsgericht angerufen habe. Es soll mehrere Artikel des neuen Gesetzes überprüfen. Bei den betreffenden Artikeln geht es um die Genehmigungen für Strafverfolgungsbehörden zur Durchführung von Durchsuchungen im Zusammenhang mit Demonstrationen, administrative Verbote von Demonstrationen und um das Vermummungsverbot.

Das ist in etwa so, als ob Bundeskanzlerin Merkel am Vortag der Abstimmung eines von der Regierung geschaffenen Gesetzes im Bundestag eine Verfassungsklage gegen ihr eigenes Gesetz einreicht. Die Absicht dieses Manövers dürfte klar sein: den Kritikern schon im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen und so die Abstimmung zu beeinflussen. Entsprechend echauffiert reagierten einige Mitglieder des Senats.

Der Vorsitzende der französischen Sozialisten, Patrick Kanner, sah darin "einen anormalen Eingriff in die Parlamentsdebatte". Der Fraktionsvorsitzende von Les Républicains im Senat, Bruno Retailleau, sprach von "Amateurhaftigkeit" und einer "Untergrabung der Glaubwürdigkeit des öffentlichen Handels". Die eher gemäßigte französische Tageszeitung Le Monde fragte sich, ob hier ein politischer Missbrauch des Verfassungsgerichts betrieben wird.

In der Tat ist die Anrufung des Verfassungsgerichts, noch bevor ein Gesetz verabschiedet wurde, eine absolute Ausnahme in Frankreich. Der letzte Fall liegt vier Jahre zurück. Damals entschied sich der unglücklich agierende Staatspräsident François Hollande zu diesem ungewöhnlichen Schritt. Die französische Regierung wollte seinerzeit mit einem neuen Gesetz die Befugnisse der Polizei und der Geheimdienste im Kampf gegen den Terrorismus erweitern. 

Das Gesetz wurde trotz massiver Proteste im Juni 2015 verabschiedet. Etwas mehr als ein Jahr später, am 1. Dezember 2016, gab Hollande bekannt, dass er bei den nächsten Präsidentschaftswahlen nicht mehr antreten würde.

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