Europa

Ostsee: Russischer Kampfjet fängt schwedisches Aufklärungsflugzeug ab (Video)

Ein russisches Kampfflugzeug vom Typ Suchoi Su-27 musste aufsteigen, um ein nicht identifizierbares Flugzeug abzufangen, das sich auf dem Weg zur russischen Grenze befand. Der potenzielle Eindringling sammelte offenbar Informationen für das schwedische Militär.
Ostsee: Russischer Kampfjet fängt schwedisches Aufklärungsflugzeug ab (Video)

Das schwedische Spionageflugzeug vom Typ Gulfstream schaltete seinen Transponder während einer Mission über der Ostsee aus, berichtete das russische Verteidigungsministerium am Donnerstag.

Ein vom Verteidigungsministerium veröffentlichtes Video zeigt, wie sich ein Su-27-Abfangjäger der schwedischen Aufklärungsmaschine zwecks Identifizierung nähert und diese für einige Zeit verfolgt, bis die schwedische Maschine ihren Kurs ändert und sich wieder entfernt. Die Begegnung fand im neutralen Luftraum statt.

Dies ist nicht das erste Mal, wie das russische Militär berichtet, dass Flugzeuge anderer Nationen in der Nähe der Grenzen Russlands abgefangen werden müssen. In der vergangenen Woche berichtete das russische Verteidigungsministerium, dass russische Jets fünfmal binnen jener Woche aufsteigen mussten, um zu verhindern, dass ausländische Kampfflugzeuge mit "falschem" Kurs in den russischen Luftraum eindringen könnten.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.