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Odessa: Acht Jahre Freiheitsentzug für Publikationen mit sowjetischen Symbolen

Ein Bezirksgericht in Odessa hat einen Einwohner der Stadt verurteilt, der verbotene kommunistische Symbole verbreitet und öffentlich verwendet hatte. Er wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Dies teilte die örtliche Staatsanwaltschaft mit.
Odessa: Acht Jahre Freiheitsentzug für Publikationen mit sowjetischen SymbolenQuelle: Gettyimages.ru © Rendery

Die Staatsanwaltschaft in Odessa hat aufgrund einer öffentlichen Anklage einen Schuldspruch gegen einen Einwohner der Stadt am Schwarzen Meer wegen "Verbreitung und öffentlicher Nutzung von Symbolen des kommunistischen totalitären Regimes" verkündet. Das Gericht verurteilte ihn am 30. April zu acht Jahren Gefängnis mit Einziehung seines Vermögens unter Berücksichtigung dieses und des vorherigen Urteils. In der Pressemitteilung hieß es:

"Der Mann veröffentlichte Publikationen mit dem Wappen und der Staatsflagge der UdSSR, mit Hammer und Sichel sowie mit dem fünfzackigen Stern und Porträts von Staatsmännern des kommunistischen Regimes."

Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass der Angeklagte vor Gericht seine Schuld nicht eingestanden und das Verbrechen nicht bereut habe. Dennoch hat das Gericht ihn des ihm zur Last gelegten Verbrechens schuldig befunden und zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig hatte der Angeklagte seine Strafe aus einem früheren Fall nicht verbüßt. Daher wurde eine nicht beglichene Strafe von drei Jahren zur Gesamtstrafe hinzugefügt. Infolgedessen verhängte das Gericht eine endgültige Strafe von acht Jahren Freiheitsentzug.

Berichten zufolge war er bei einem früheren Verfahren als Administrator der Gruppe "Slava Russi" im sozialen Netzwerk Vkontakte (jetzt gelöscht) angeklagt worden. Im Jahr 2020 wurde der Mann aufgrund mehrerer Veröffentlichungen aus den Jahren 2014 bis 2016 vor Gericht gestellt, in denen er die Abspaltung des Südwestens der Ukraine vom Rest des Landes vorgeschlagen hatte. Außerdem, so das Urteil, habe er sogar die ukrainischen Streitkräfte "diskreditiert" und vor "allen Internetnutzern" ein "negatives Bild der ukrainischen Armee" geschaffen. Dabei war der Angeklagte nicht der Autor der Beiträge gewesen und hatte sie lediglich von einer anderen Seite aus weitergepostet. In dem Urteil heißt es:


"Der Angeklagte verbreitete einen Repost einer Veröffentlichung mit Aufrufen zu vorsätzlichen Handlungen zur Veränderung der Grenzen des Territoriums und der Staatsgrenzen der Ukraine in Verletzung der Verfassungsordnung, verbunden mit dem Schüren nationaler Feindschaft, insbesondere rechtswidriger Abspaltung des südlichen und südöstlichen Teils des Territoriums der Ukraine (Gebiete von Odessa, Nikolajew, Cherson, Dnjepropetrowsk, Saporoschje, Charkow, Donezk, Lugansk sowie der Autonomen Republik Krim) und beleidigenden Äußerungen gegenüber ukrainischen Soldaten."


Der Mann wurde wegen "vorsätzlicher Handlungen zur Änderung der Grenzen des Territoriums oder der Staatsgrenze" angeklagt. Das Gericht berücksichtigte das "ehrliche Bedauern und aktive Mitwirken bei der Aufklärung des Verbrechens" seitens des Angeklagten und verurteilte ihn zu fünf Jahren Freiheitsentzug mit Bewährung. Darüber hinaus wurde er angewiesen, eine Geldstrafe von etwa 260 Euro zu zahlen. Bei dem zweiten Urteil allerdings weigerte sich der Angeklagte, seine Schuld einzugestehen, und wollte sich nicht mehr für die Beiträge entschuldigen.

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