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Ukraine erklärt Minsk II für "nicht verbindlich" – Auswärtiges Amt angeblich nicht informiert

Am 15. Juni erklärte die ukrainische Delegation in der trilateralen Kontaktgruppe, dass das Minsker Abkommen nur "konsultativer Natur" sei und Kiew "keinerlei Verpflichtung" auferlegt. Diese Aussage ist hochexplosiv und kommt einer Aufkündigung von Minsk II gleich.
Ukraine erklärt Minsk II für "nicht verbindlich" – Auswärtiges Amt angeblich nicht informiert

Immer wieder insistiert die Bundesregierung, dass die Sanktionen gegen Russland "erst nach einer vollständigen Umsetzung der Minsker Abkommen aufgehoben werden". Das Minsker Abkommen, oft auch als Minsk II bezeichnet, umfasst insgesamt 13 Punkte. Das Abkommen wurde im Februar 2015 vom damaligen französischen Präsidenten François Hollande, der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem damaligen ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko sowie dem russischen Präsidenten Wladimir Putin ausgehandelt und von den Teilnehmern der Trilateralen Kontaktgruppe am 12. Februar 2015 unterzeichnet. Als Garantiemächte des Abkommens agieren Frankreich, Deutschland und Russland.

Als Konfliktparteien werden ausschließlich die Regierung der Ukraine sowie, so die Formulierung im Abkommen, "die bewaffneten Verbände der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk der Ukraine" aufgeführt. Im Gegensatz zur Lesart von ukrainischer und Bundesregierung wird die Russische Föderation im Minsker Abkommen explizit als Garant und nicht als Konfliktpartei geführt. 

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Am 15. Juni trafen sich die Vertreter der trilateralen Kontaktgruppe zur Etablierung eines humanitären Korridors an den Frontlinien sowie zur Koordinierung der Arbeitsregeln für die Kontaktgruppe. In diesem Zusammenhang erklärte Oleksandr Mereschko, der stellvertretende Leiter der ukrainischen Delegation, dass das Maßnahmenpaket ausschließlich beratenden Charakter habe und der Ukraine keine Verpflichtungen auferlege. Der russische Vertreter in der Kontaktgruppe, Boris Gryslow, erklärte daraufhin: 

Dies ist das erste Mal, dass eine solche Erklärung im Verhandlungsprozess abgegeben wird. Im Wesentlichen ist dies ein weiterer Versuch, den Verhandlungsprozess zu zerstören. Wenn dies wirklich die offizielle Position Kiews ist, dann ist dies ein direkter Weg, den Konflikt "einzufrieren".

Von RT Deutsch-Redakteur Florian Warweg auf diese Aussagen und deren Implikation angesprochen, erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amtes, wohlgemerkt des Landes, welches als Garantiemacht bei Minsk II agiert: 

Mir sind solche Äußerungen gerade hier nicht bekannt. 

Die 13 Punkte des Minsker Abkommens im Wortlaut: 

  1. Unverzüglicher und allseitiger Waffenstillstand in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk der Ukraine und dessen striktes Befolgen ab 00 Uhr 00 Minuten (Kiewer Zeit) am 15. Februar 2015.
  2. Abzug aller schweren Waffen durch beide Seiten, auf gleiche Entfernung, um eine Sicherheitszone mit einer Breite von mindestens 50 Kilometern Abstand für Artilleriesysteme mit einem Kaliber von 100 mm und mehr, eine Sicherheitszone von 70 Kilometern Breite für Raketenartilleriesysteme und einer Breite von 140 Kilometern für Raketenartillerie des russischen Typs Tornado-S sowie der Typen UraganSmertsch und taktische Systeme vom Typ Totschka zu gewährleisten:
    • Für ukrainische Streitkräfte: Gemessen von der faktischen Berührungslinie;
    • Für die bewaffneten Verbände einzelner Gebiete der Oblast Donezk und Lugansk der Ukraine: gemessen von der Berührungslinie vom 19. September 2014.
    Der Abzug der oben angeführten schweren Waffensysteme muss nicht später als am zweiten Tag des Waffenstillstands beginnen und innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein.
    Dieser Prozess wird durch die OSZE und die Dreiseitige Kontaktgruppe unterstützt.
  3. Es ist ein effizientes Monitoring und eine Verifizierung des Waffenstillstands und des Abzugs der schweren Waffensysteme von Seiten der OSZE durchzuführen, beginnend mit dem ersten Tag des Abzugs der Waffensysteme, unter Einbezug aller notwendigen technischen Mittel, einschließlich von Satelliten, Drohnen, Ortungssystemen usw.
  4. Am ersten Tag nach dem Abzug [der schweren Waffen] ist ein Dialog über die Modalitäten der Durchführung regionaler Wahlen, in Entsprechung mit der ukrainischen Gesetzgebung und dem ukrainischen Gesetz "Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk" zu beginnen, ebenso über den künftigen Status dieser Gebiete, auf der Grundlage des genannten Gesetzes.
    Es ist unverzüglich, innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung dieses Dokuments, von der Obersten Rada der Ukraine ein Beschluss darüber zu verabschieden, bei dem das Territorium bezeichnet wird, auf das sich die besonderen Regelungen in Entsprechung mit dem ukrainischen Gesetz "Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk" beziehen, [und das] auf Grundlage der Linie, die im Minsker Memorandum vom 19. September 2014 definiert ist.
  5. Es hat eine Begnadigung und Amnestie zu erfolgen, indem ein Gesetz verabschiedet wird, das eine Verfolgung und Bestrafung von Personen verbietet, die in Zusammenhang mit den Ereignissen stehen, welche in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk der Ukraine stattgefunden haben.
  6. Es ist eine Befreiung und ein Austausch aller Geiseln und unrechtmäßig festgehaltener Personen nach dem Prinzip "alle gegen alle" vorzunehmen. Dieser Prozess muss spätestens am fünften Tag nach dem Abzug [der schweren Waffen] abgeschlossen sein.
  7. Es ist auf Grundlage internationaler Mechanismen für sicheren Zugang, Lieferung, Lagerung und Verteilung humanitärer Hilfsgüter für Bedürftige zu sorgen.
    Wiederherstellung sozialer und wirtschaftlicher Verbindungen mit Kiew.
  8. Es werden Modalitäten festgelegt, auf welche Weise die vollständige Wiederherstellung der sozialen und wirtschaftlichen Verbindungen vorgenommen werden wird, einschließlich der Überweisung von Sozialleistungen wie Rentenzahlungen und anderer Zahlungen (Zugänge und Einkünfte, rechtzeitige Bezahlung aller kommunalen Rechnungen, Wiederherstellung der Besteuerung im Rahmen des Rechtsfelds der Ukraine).
    Zu diesem Zweck wird die Ukraine die Arbeit ihres Bankensystems in den Gebieten wiederherstellen, die durch den Konflikt berührt sind, und es wird möglicherweise ein internationaler Mechanismus geschaffen werden, der solche Überweisungen erleichtert.
  9. Es wird die vollständige Kontrolle über die Staatsgrenze von Seiten der ukrainischen Regierung im gesamten Konfliktgebiet wiederhergestellt, beginnend mit dem ersten Tag nach der Durchführung regionaler Wahlen, abgeschlossen nach einer allseitigen politischen Beilegung (regionale Wahlen in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk auf Grundlage des Gesetzes der Ukraine und einer Verfassungsreform) bis zum Ende des Jahres 2015, unter der Bedingung einer Umsetzung von Punkt 11 – durch Konsultationen und Abstimmung mit den Vertretern einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk im Rahmen der Dreiseitigen Kontaktgruppe.
  10. Abzug aller ausländischer bewaffneter Einheiten und von [deren] Militärtechnik, ebenso von Söldnern, vom Territorium der Ukraine unter Beobachtung durch die OSZE. Entwaffnung aller illegalen Gruppierungen.
  11. Durchführung einer Verfassungsreform in der Ukraine und Inkrafttreten einer neuen Verfassung bis Ende 2015. [Diese Verfassung muss] als Schlüsselelement eine Dezentralisierung (unter Berücksichtigung der Besonderheiten einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk) aufweisen, die mit den Vertretern dieser Gebiete abgestimmt ist, ebenso die Verabschiedung eines ständigen Gesetzes über den besonderen Status einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk in Entsprechung mit Maßnahmen, die in den Anmerkungen aufgeführt sind¹, bis zum Ende des Jahres 2015.
  12. Auf Grundlage des ukrainischen Gesetzes "Über die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk" sind Fragen, welche regionale Wahlen betreffen, mit den Vertretern der einzelnen Gebieten der Oblaste Donezk und Lugansk im Rahmen der Dreiseitigen Kontaktgruppe zu besprechen. Die Wahlen werden unter Einhaltung der entsprechenden OSZE-Standards und unter Beobachtung von Seiten des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte durchgeführt.
  13. Die Arbeit der Dreiseitigen Kontaktgruppe wird intensiviert, darunter durch die Schaffung von Arbeitsgruppen zur Umsetzung entsprechender Aspekte der Minsker Vereinbarungen. Diese [Arbeitsgruppen] werden in ihrer Zusammensetzung die Zusammensetzung der Dreiseitigen Kontaktgruppe widerspiegeln

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